Cybermobbing: Kann unser Rechtssystem helfen?

Cybermobbing ist im Zeitalter von Digitalisierung und sozialen Medien allgegenwärtig. Opfer sind häufig minderjährig und den Gefahren im Netz nicht gewachsen. Doch was zeichnet Cybermobbing aus und welche Folgen kann es haben? Gastbeitrag von Rechtsanwalt Markus Mingers, Teil 1

Markus Mingers: „Problematisch ist, dass veröffentlichte Inhalte im Netz nicht einfach verschwinden. Das Internet vergisst nicht.“

Cybermobbing basiert zunächst einmal auf dem allgemein bekannten Mobbing. Arbeitsrechtlich verstehen wir hierunter die fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend.“ (LAG Thüringen, NZA-RR 2001, 347).

Daran anknüpfend zeichnet das Cybermobbing also vor allem die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie als sogenanntes „Tatmittel“ aus. Problematisch ist, dass veröffentlichte Inhalte im Netz nicht einfach verschwinden. Das Internet vergisst nicht. Cybermobbing ist also zeitlich nicht begrenzt und räumlich uneingeschränkt. Täter bewegen sich anonym und nehmen die Reaktion der Opfer häufig nicht wahr. Die Dynamik dabei ist kaum zu kontrollieren.

Dauerhafte Belastung

Betroffene erleiden beim erstmaligen Kontakt zunächst einmal einen Schock, der sich aber alsbald in eine dauerhafte Belastung umwandeln kann, da sich das Umfeld, in dem das Mobbing stattfindet, nicht mehr nur auf das schulische Umfeld beschränkt, sondern in das private Umfeld übergreift. Das wiederum führt nicht selten zu sozialer Isolation und selbst gewählten Rückzug. Schule und Eltern sind oftmals machtlos, sodass sich die Frage aufdrängt: Wie begegnet eigentlich unser Rechtssystem dem Phänomen „Cybermobbing“?

Seite zwei: Es gibt keine „Patentlösung“

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