Die Europarente wurde im Jahr 2022 in der EU eingeführt – schon damals begleitet von der Kritik der Verbände, die sie nun wieder aufgreifen. „Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr auskommen muss, ist wirtschaftlich nicht tragfähig – weder für Anbieter noch für Vermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Solange diese unrealistische Deckelung besteht, wird es kaum Versicherer geben, die PEPP-Produkte entwickeln, geschweige denn Vermittler, die dazu beraten. Und das bei einem Produkt, das aufgrund eines länderübergreifenden Vertriebs zusätzlichen Beratungsbedarf hat.“
Zur unrealistischen Deckelung der Vertriebskosten komme hinzu, dass Standardprodukte wie die Europarente weder den individuellen Lebenslagen der EU-Bürger, noch den unterschiedlichen und sehr komplizierten Besteuerungen in den 27 EU-Staaten gerecht werden könnten, so der BVK.
„Dass der EU-Rechnungshof jetzt die begrenzte Wirkung von PEPP bemängelt, wundert uns deshalb nicht sehr,“ betont Heinz. Der BVK fordert eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenbedingungen für PEPP: Insbesondere sollte die Kostenobergrenze – wenn überhaupt – auf ein realistisches Niveau angehoben und die Vermittler bei der Weiterentwicklung dieses Altersvorsorgesystems mit ihrer Expertise eingebunden werden.
Für Votum-Chef Martin Klein stellt der Rechnungshof mit seinem Sonderbericht sowohl der EU-Kommission als auch der Versicherungsaufsicht Eiopa ein versetzungsgefährdendes Zeugnis aus: „Der Hof kommt zu dem Schluss, dass die Kommission und die Eiopa – vor dem Hintergrund der ihnen übertragenen Verantwortung- bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, die wirksam dazu beigetragen hätten, dem Binnenmarkt für die betriebliche Altersvorsorge zu vertiefen, die Rolle grenzüberschreitender Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) zu stärken oder ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt zu entwickeln“.
Votum habe bereits zur Einführung des PEPPs darauf hingewiesen, dass es ein Irrweg sei, wenn der europäische Gesetzgeber mit Unterstützung der Aufsicht meint, der bessere Produktentwickler zu sein und auf diesem Weg die soziale Marktwirtschaft in eine Planwirtschaft zu überführen. Der Versuch sei krachend gescheitert: „Die EU-Kommission hatte als Zielmarke für 2030 ein Anlagevolumen von 700 Milliarden Euro ausgegeben. Hiervon wurden bisher von dem einzigen Anbieter finax nur etwa 50 Millionen Euro erreicht. Dies entspricht einer Zielerfüllungsquote von lediglich 0,007 Prozent.“
Letztendlich sei der Bericht des Rechnungshofs ein erneuter Beleg dafür, dass mit einer Vielzahl von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen in der EU ein ausuferndes bürokratisches Regelwerk geschaffen worden sei, jedoch das Ziel klar verfehlt wurde. „Wenn es in der EU nicht gelingt, einheitliche steuerliche Anreize für betriebliche Altersvorsorgeprodukte zu entwickeln, die eine grenzüberschreitende Portabilität ermöglichen können, braucht man über die Fortentwicklung des PEPP tatsächlich nicht nachzudenken“, so der Verband.