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D&O: Warum strengere Managerhaftung Unternehmen ausbremst

Marcel Braun, Howden Deutschland
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Marcel Braun: Marcel Braun: „Strengere Haftungsmaßstäbe, steigender Dokumentationsaufwand und unsichere D&O-Deckung: Für viele Manager wird unternehmerische Entscheidung zunehmend zur persönlichen Risikoabwägung.“

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen verschärft sich spürbar. Dokumentationspflichten wachsen, Beweislasten kehren sich um. Die Folge: Führungskräfte entscheiden vorsichtiger. Das hat auch Konsequenzen für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Von Marcel Braun

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland massiv verschärft. Die Anforderungen an die Sorgfalt, Dokumentation und Rechtfertigung von Managemententscheidungen steigen kontinuierlich. Für die Anbieter von D&O-Versicherungen mag das vordergründig eine gute Nachricht sein. Die negativen Folgen für die Geschwindigkeit, Mutigkeit und Innovationskraft von Unternehmen – und damit letzten Endes unsere Wirtschaft – sind allerdings erheblich.

Haftungsverschärfungen sollten ursprünglich ein sinnvolles Regulativ sein, in der Realität werden sie heute jedoch mehr und mehr zu einem strukturellen Risiko. Denn sie verzögern oder verhindern sogar Entscheidungen. Die Folge: Zögerlichkeit, abgesicherte Minimallösungen und eine immer größere Angst vor der persönlichen Inanspruchnahme.

Wie zunehmende Haftungsrisiken Entscheidungen bremsen

Wer tagtäglich mit Managern und Geschäftsführern über Haftungsfragen spricht, kann vor allem drei Effekte beobachten:
a) Entscheidungsverzögerungen durch übermäßige Absicherung: Bevor Entscheidungen getroffen werden, müssen umfangreiche juristische Gutachten, Dokumentationen und Risikoanalysen erstellt werden.
b) Risikoaversion – Entscheidungen werden gar nicht mehr getroffen: Viele Führungskräfte schieben Entscheidungen auf, weil sie die persönlichen Folgen fürchten.
c) Dokumentationsaufwand als Zeit- und Kostenfaktor: Managementkapazitäten und finanzielle Ressourcen werden in zunehmendem Umfang für Dokumentation gebunden.

Warum immer mehr Manager immer vorsichtiger agieren

Die gesetzliche Grundlage der Managerhaftung in Deutschland – etwa in § 93 AktG und § 43 GmbHG – wird durch Rechtsprechung und Compliance-Standards seit Jahren weiter präzisiert und verschärft. Besonders gravierend ist die Umkehr der Beweislast: Im Haftungsprozess muss der betroffene Manager selbst darlegen und beweisen, dass er sorgfältig und pflichtgemäß entschieden hat.


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Gleichzeitig reicht häufig bereits der Tatbestand leichter Fahrlässigkeit, um eine persönliche Haftung auszulösen – ein Umstand, der die Risikobereitschaft und Handlungsschnelligkeit von Entscheidern erheblich beeinflusst, ja beeinflussen muss.

Warum spontane Entscheidungen gefährlicher sind als je zuvor

Die Praxis zeigt: Schon scheinbar alltägliche oder operativ sinnvolle Entscheidungen können Jahre später als Pflichtverletzung mit Haftungsansprüchen bewertet werden. Dafür reicht aus, dass keine lückenlose Dokumentation vorhanden ist oder die Rechtsberatung lückenhaft war. Selbst wenn der Manager delegiert hat und die operative Verantwortung gar nicht unmittelbar wahrnahm, kann das zum Problem werden.

Fall 1: Vergabe ohne Ausschreibung (OLG München)
Ein GmbH-Geschäftsführer vergibt einen Bauauftrag an eine bevorzugte Firma, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Obwohl dies operativ nachvollziehbar war, wurde er persönlich haftbar gemacht, da der Entlastungsbeweis nicht gelang.

Fall 2: Risikogeschäfte ohne umfassende rechtliche Prüfung (OLG München)
Ein GmbHGeschäftsführer erwirbt ein Zielunternehmen trotz erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken. Zwar wurde ein externer Berater eingebunden, jedoch fehlten eine strukturierte DueDiligence, eine nachvollziehbare Risikoabwägung sowie eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage. Nach Eintritt erheblicher Verluste wurde der Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen und auch verurteilt. Die Business Judgement Rule war nicht anwendbar, da weder Umfang noch Ergebnisse der rechtlichen Prüfung dokumentiert waren. Die bloße Einbindung externer Berater reichte hier nicht aus.

Fall 3: Organisations- und Complianceversagen (OLG Nürnberg)
In einer mittelständischen Unternehmensgruppe verursacht ein leitender Mitarbeiter über Jahre erhebliche Vermögensschäden durch Manipulation interner Systeme. Der Geschäftsführer berief sich auf Delegation der Aufgaben sowie fehlende Kenntnis. Er wurde trotzdem persönlich verurteilt, da es zu den Kernpflichten der Geschäftsführung gehört, eine angemessene Organisations und ComplianceStruktur einzurichten. Fehlende Kontrollmechanismen und unklare Zuständigkeiten wurden als Pflichtverletzung gewertet.

Die D&O-Konzernpolice als wachsendes systemisches Risiko im Ernstfall

Die persönliche Haftung von Managern wird nicht nur durch strengere Rechtsprechung verschärft – immer öfter kommt ein weiteres, häufig unterschätztes Risiko hinzu: Die Unsicherheit, ob der D&O Versicherer des Konzerns im Schadenfall tatsächlich leistet. Nur sieben Prozent der Schadenfälle zeigen eine klare Haftungslage. In 93 Prozent der Fälle ist die Haftungslage somit unklar. Der Versicherer prüft die Haftung und fordert zahlreiche Informationen an. Die Informationsanforderungen binden Ressourcen sowohl bei der Versicherungsnehmerin als auch bei der versicherten Person.

Der Versicherer prüft oft über einen längeren Zeitraum große Datenmengen, um den Vorgang nachvollziehen zu können. Diese – oftmals lang anhaltende – Prüfungsphase ist für jeden Manager ein psychischer Ausnahmezustand. Darüber hinaus besteht in nahezu jedem Fall das Risiko, dass der Versicherer den Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung vorträgt. Mittlerweile sehen wir hier eine Steigerung der Fälle um 40 %, in denen der Einwand des Wissentlichkeit vorgetragen wird. Diese Erkenntnis bedeutet für betroffene Manager eine existentielle Bedrohung.

Der Fall Wirecard ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsanbieters zeigte sich besonders deutlich, wie fragil der Schutz sein kann: Mehrere D&O‑Versicherer verweigerten den versicherten Organmitgliedern zunächst die Deckung, obwohl die Manager sich auf ihren vertraglich zugesagten Schutz verlassen hatten. Statt schneller Unterstützung kam es zu jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Fall ist ein Beispiel dafür, dass Manager im Ernstfall schnell allein dastehen können. Und zwar genau dann, wenn der Schutz am dringendsten benötigt wird.

Dass keineswegs nur Start-ups oder Mittelständler betroffen sind, zeigt ein anderes prominentes Beispiel: Bayer! Der Konzern musste den Versicherer AIG erst verklagen, um sein Geld zu erhalten. AIG hatte zuvor Leistungen aus jahrzehntealten Haftpflicht- bzw. Liability-Policen verweigert, die Verteidigungs- und Vergleichskosten im Zusammenhang mit den Roundup- und PCB-Klagen decken sollten.

Die Botschaft: Bayer verfügt bekanntlich über erhebliche Marktmacht, erfahrene Juristen und professionelle Risikomanagementstrukturen. Wenn also selbst ein globaler Konzern vor Gericht ziehen muss, um Versicherungsdeckung durchzusetzen, zeigt das die Dimension des Problems. Für einzelne Manager, die weder über Konzernjuristen noch unbegrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, kann ein solcher Streit schnell die Existenz gefährden.

Persönlicher Schutz um existentielle Risken abzusichern?

Was tun? Darauf gibt es aus meiner Sicht zwei Antworten: eine gesellschaftliche und – bezogen auf den einzelnen Manager – eine individuelle. Letztere bedeutet zweifelsohne, dass die zusätzliche persönliche Absicherung von Führungskräften nicht nur sinnvoll ist, sondern zunehmend existentiell wichtig für Geschäftsführer und Vorstände wird. Denn wenn Unternehmen im immer schnelleren globalen Wettbewerb weiterhin mutige Entscheidungen benötigen, müssen Manager dafür auch über den notwendigen Haftungs- (und damit Handlungs-)Freiraum verfügen. Nur wenn persönliche Haftungsrisiken professionell gemanagt und abgesichert werden, können Führungskräfte die Entscheidungen treffen, die Unternehmen im internationalen Wettbewerb brauchen.

Aus dem Blickwinkel des CEOs des führenden Maklers für D&O-Versicherungen in Deutschland ist das eine erfreuliche, aber wohl auch keineswegs überraschende Antwort. Sie ist aber nur eine Seite der Medaille. Denn aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive springt diese Sichtweise bei weitem zu kurz. Deutschland droht eine Kultur des „Besser-nicht-entscheidens“, die langfristig Innovationsfähigkeit und Wachstum dieses Landes massiv beeinträchtigen wird.

Schon heute spüren wir die negativen Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Gefragt sind deshalb auch die Gerichte und zuvorderst der Gesetzgeber. Sie stehen in der Verantwortung, die Balance zwischen notwendiger Kontrolle und unternehmerischer Freiheit angemessen neu zu justieren. Haftung darf, ja Haftung muss: Fehlverhalten adressieren. Haftung darf nicht: mutige Entscheidungen verhindern.

Autor Marcel Braun ist CEO der Hendricks GmbH und Vorstandsmitglied bei Howden Deutschland


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