Ein Drohnenfoto kann schnell die Privatsphäre verletzen. „Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen – vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Videoaufnahmen aus der Luft.
Zwar gibt es Ausnahmen, etwa wenn Personen lediglich „Beiwerk“ sind und nicht das eigentliche Motiv darstellen. Das kann bei Landschaftsaufnahmen oder Sehenswürdigkeiten der Fall sein. Auch Teilnehmer einer Versammlung müssen mit Aufnahmen rechnen. Dennoch ist das Überfliegen von Menschenansammlungen mit den meisten privaten Drohnen untersagt.
Besonders sensibel ist die Frage nach Aufnahmen fremder Grundstücke. Private Wohngrundstücke dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht gefilmt oder fotografiert werden. Wer sogar Menschen in ihren Wohnungen ohne Erlaubnis aufnimmt, macht sich unter Umständen strafbar.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sicherheitszonen. Über Freibäder und Badeseen darf in der Regel nur außerhalb der Badezeiten geflogen werden. Zu Bundesfernstraßen, Bahnlinien, Industrieanlagen oder Krankenhäusern ist ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten. In der Nähe von Flughäfen beträgt der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter.
Vor dem ersten Flug müssen sich Besitzer von Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht über 250 Gramm beim Luftfahrt-Bundesamt online registrieren. Das Gerät erhält eine elektronische Identifikationsnummer, über die Verstöße zurückverfolgt werden können.
Ausnahmen gelten nur für Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera oder Aufzeichnungsfunktion. Diese benötigen keine Kennnummer und dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen – allerdings nur in einer Höhe von mindestens 100 Metern. Für alle Drohnen unter 250 Gramm ist zudem kein EU-Kompetenznachweis erforderlich, die rechtlichen Vorgaben sind dennoch einzuhalten.
Die maximale Flughöhe beträgt in der Regel 120 Meter. Einschränkungen sind über das Map Tool auf der digitalen Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ einsehbar. Und nicht zuletzt gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist für jede Drohne Pflicht. Sie kann als eigenständige Police oder als Ergänzung zur privaten Haftpflicht abgeschlossen werden. Den Nachweis müssen Drohnenpiloten stets mitführen.