Steigende CO₂-Abgaben, sinkende Energiepreise und neue Fördermöglichkeiten bestimmen das Jahr 2026. Die CO₂-Abgabe erhöht sich weiter auf 55 bis 65 Euro pro Tonne. Dies betrifft insbesondere Heizöl, Erdgas sowie Kraftstoffe und führt zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken. Gleichzeitig sinken Netzentgelte und Stromsteuer, die Gasspeicherumlage entfällt. Nach Angaben von Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich kann ein typischer Vier-Personen-Haushalt dadurch bis zu 70 Euro pro Jahr bei den Stromkosten sparen.
Der sogenannte Bau-Turbo soll Genehmigungsverfahren vereinfachen. Kommunen können bis 2030 Bauvorhaben auch ohne klassischen Bebauungsplan zulassen. „Ob Genehmigungen für private Bauherren tatsächlich schneller werden, hängt vom Projekt und der kommunalen Praxis ab. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage vor Ort“, so Kathrin Milich.
Für Familien verbessert sich zudem die KfW-Förderung „Jung kauft Alt“. Statt einer Sanierung auf Effizienzhaus 70 EE genügt seit Oktober 2025 der Standard Effizienzhaus 85 EE. Der Endkundenzins wurde von 1,71 auf 1,12 Prozent gesenkt (Zinsbindung zehn Jahre, Laufzeit 35 Jahre). Auch das Programm „Wohneigentum für Familien“ profitiert von dieser Anpassung.
Förderung für Umbau und Neubau ab 2026
Die Förderung für altersgerechten Umbau kehrt im kommenden Jahr zurück. „Wer die Förderung nutzen möchte, sollte zügig einen Antrag stellen, denn die KfW-Förderung war in der Vergangenheit sehr gefragt“, empfiehlt Milich. Zudem legt die Bundesregierung die EH55-Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau wieder auf. Ab dem 16. Dezember 2025 stehen einmalig 800 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Neubauten, die höchstens 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen und vollständig erneuerbar beheizt werden. Die Bauarbeiten dürfen erst nach Förderstart beginnen.
Parallel bleibt die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz offen. Eine vollständige Aufhebung gilt als unwahrscheinlich, eine Reform ist jedoch geplant. Das Förderbudget für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sinkt 2026 auf 11,9 Milliarden Euro. Milich rät: „Wer eine konkrete Maßnahme plant, sollte nicht abwarten, sondern die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen und rasch einen Antrag stellen.“ Künftig dürfte die Förderung stärker auf einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungstausch setzen, Details stehen aber noch aus.
Energiepolitik, Photovoltaik und neue Gebäudestandards
Unklar bleibt, ob die feste Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen abgeschafft wird. Eine Änderung wäre nur durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes möglich und frühestens 2026 zu erwarten. Für bestehende Anlagen bleibt die Vergütung unberührt. „Ist der Antrag auf EEG-Vergütung einmal genehmigt, bekommt man sie zwanzig Jahre lang“, erklärt Milich. Ein Wegfall würde daher ausschließlich neue Anlagen betreffen.
Daneben arbeitet die Bundesregierung am Gebäudetyp E, der kostengünstigeres Bauen durch vertraglich vereinbarte Abweichungen von heutigen Standards ermöglichen soll. Ein Gesetzentwurf wird bis Ende 2026 erwartet. Zudem muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie EPBD umsetzen, was höhere Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit zur Folge haben dürfte.
„Das Jahr 2026 setzt neue Wegmarken. Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, bewegt sich viel. Für Eigentümer, Bauherren und Sparer heißt das: Wer gut informiert ist und frühzeitig handelt, verschafft sich Planungssicherheit und spart am Ende bares Geld“, fasst Kathrin Milich zusammen.















