Ab dem 1. Oktober beginnt eine neue Phase für die elektronische Patientenakte (ePA). Ärztinnen, Apotheken und Krankenhäuser sind dann verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten einzutragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin einen wichtigen Schritt, mahnt jedoch Nachbesserungen beim Datenschutz an.
„Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen“, sagt Lucas Auer, Gesundheitsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Kritik an eingeschränkter Datenkontrolle
Mit der wachsenden Datenfülle steige auch der Handlungsdruck für Verbesserungen, betont Auer. Bislang könnten Versicherte nicht im Detail steuern, wer welche Informationen einsehen darf. Patientinnen und Patienten wollten etwa Ergebnisse aus einer Psychotherapie mit der Hausarztpraxis teilen, nicht aber mit der Zahnarztpraxis.
Besondere Bedenken äußert die Verbraucherschützer bei den Abrechnungsdaten, die Krankenkassen bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA einstellen dürfen. Diese Informationen könnten sensible Diagnosen preisgeben, ohne dass Versicherte dies beabsichtigen.
Forderung nach klaren Zugriffsrechten
Der Bundesverband fordert daher, dass Abrechnungsdaten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein sollten. Versicherte müssten grundsätzlich selbst entscheiden können, welche Leistungserbringer Zugriff auf bestimmte Informationen erhalten. Nur so könne die elektronische Patientenakte Akzeptanz finden und ihren Nutzen im Alltag entfalten.