Erben und Schenken: Das verborgene Potenzial fondsgebundener Lebensversicherungen

Foto: Liechtenstein Life
Dr. Aron Veress, CEO der Liechtenstein Life Assurance AG

Bis zu 400 Milliarden Euro werden Schätzungen zufolge jährlich in den kommenden Jahren vererbt oder verschenkt werden. Kaum bekannt ist, dass sich durch Lebensversicherungslösungen Vermögen steueroptimiert übertragen lässt – ein Potenzial, mit dem sich Makler und Vermittler beschäftigen sollten.

Der demografische Wandel macht aus den Deutschen ein Volk der Erbenden und Vererbenden. Immer mehr Vermögen wird an immer weniger Erben weitergegeben. Rund 25 Prozent der Bevölkerung vererben heute mehr als 220.000 Euro, jeder Fünfzigste sogar mehr als eine Million Euro – und der Staat verdient am Ersparten mit: Das Erbschaftsteueraufkommen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt – auch weil Erbschaftsteuerfragen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen noch zu wenig thematisiert wurden.

Das Erbschaftsteuerdilemma der Geldanlage

Viele Menschen in Deutschland, die über Vermögen verfügen, stehen vor einem Steuer-Dilemma: Einerseits zeigen Studien, dass die überwältigende Mehrheit ihr Vermögen ganz oder teilweise vererben möchte (91 %) – auf der anderen Seite wird ererbtes Vermögen in den meisten Fällen wieder angelegt (52 %), beispielsweise in die Altersvorsorge der nächsten Generation. Nicht selten werden Lebensversicherungen also aufgelöst, vererbt, besteuert und wieder angelegt – womöglich wieder in Form einer Lebensversicherung. Dabei bieten gerade langfristige, fondsgebundene Lebensversicherungen die Chance, Vermögen erbschaftsteuerfrei weiterzugeben.

Value of Advice: Whole-Life als steuerliche Optimierungschance

Mit bestimmten fondsbasierten Lebensversicherungen lassen sich Vermögenswerte nicht nur steueroptimiert für die eigene Vorsorge ansparen, sondern auf Wunsch auch auf Erben übertragen. Sie werden deshalb auch Generationenversicherung oder Whole-Life-Versicherung genannt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung fällt die Versicherungsleistung im Todesfall nicht in die Erbmasse, sondern wird an die Begünstigten ausbezahlt und das Vorsorgekapital ohne den fiskalischen Obolus von einer Generation an die nächste weitergegeben. Die Freibeträge des Versicherungsnehmers können bereits zu Lebzeiten genutzt werden, beispielsweise bei Schenkungen.

Eine repräsentative Verbraucherumfrage, die wir mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey durchgeführt haben, zeigt: Nur rund sechs Prozent der Deutschen wissen, dass fondsgebundene Lebensversicherungen die Möglichkeit bieten, Vermögen erbschaftsteuerfrei weiterzugeben. Hier gibt es enormen Beratungsbedarf.

Nutzen können Makler und Berater diese Chance allerdings nur, wenn sie den Value of Advice wirklich erbringen: Die Klientel für die „Generationenberatung“ zur Übertragung von Lebensversicherungen ist nicht nur solvent, sondern in der Regel auch gebildet und anspruchsvoll. Makler müssen hohen Anforderungen gerecht werden. Doch die Herausforderung lohnt sich: Mit Whole-Life-Versicherungen lassen sich nicht nur Steuerlasten des Kunden optimieren, auch der eigene Bestand gewinnt signifikant an Wert durch etwa zusätzliche laufende Einnahmen.

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