Erbschaftsteuer: Warum Unternehmer ihre Nachfolge nicht aufschieben sollten

Foto: Bottermann::Khorrami / Marcus Witte
Salma Louden, Rechtsanwältin und Notarin bei Bottermann-Khorrami.

Das Bundesverfassungsgericht stellt die geltende Erbschaftsteuer auf den Prüfstand. Sollte Karlsruhe die Privilegien für Betriebsvermögen kippen, drohen Verschärfungen. Die Kanzlei Bottermann-Khorrami rät Betroffenen, geplante Übertragungen jetzt zu prüfen – bevor sich die Rechtslage ändert.

Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr klären, ob die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Im Fokus steht die Frage, ob die weitreichenden steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind.

Sollte Karlsruhe Teile der Regelung beanstanden, müsste der Gesetzgeber nachbessern. Eine Reform könnte insbesondere große Betriebsvermögen stärker belasten. Bereits im Januar hat die SPD einen Vorschlag vorgelegt, der auf eine deutlich höhere Besteuerung entsprechender Vermögenswerte abzielt. Der Koalitionspartner CDU und CSU lehnt diese Pläne bislang ab. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte den politischen Druck jedoch erhöhen.


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Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Berliner Kanzlei Bottermann-Khorrami, geplante Übertragungen nicht unnötig aufzuschieben. „Wer Betriebsvermögen vererben oder verschenken möchte, sollte sich jetzt umfassend beraten lassen und die bestehenden Optionen sorgfältig prüfen“, sagt Salma Louden, Rechtsanwältin und Notarin bei Bottermann-Khorrami. „Das gilt insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Lebenswerk im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wollen.“

Verfassungsgericht prüft Privilegierung von Betriebsvermögen

Karlsruhe prüft konkret, ob es zulässig ist, dass Privatpersonen regelmäßig Erbschaftsteuer entrichten müssen, während Betriebsvermögen de facto weitgehend steuerlich verschont bleibt. Viele Fachleute gehen davon aus, dass die bestehenden Verschonungsregeln in ihrer aktuellen Form politisch und verfassungsrechtlich unter Druck geraten.

„Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens gehen viele Erbrechts- und Steuerexperten davon aus, dass die steuerlichen Begünstigungen in ihrer heutigen Form kaum dauerhaft Bestand haben werden“, so Louden. „So günstig wie derzeit werden die Regelungen für Vermögende, Unternehmer und möglicherweise auch Immobilienbesitzer voraussichtlich nicht bleiben.“

Demografischer Wandel erhöht den Handlungsdruck

Für Unternehmer gewinnt das Thema zusätzlich an Brisanz, weil in den kommenden Jahren zahlreiche Betriebsübergaben anstehen. Im Mittelstand erreichen viele Inhaber altersbedingt den Zeitpunkt, ihr Unternehmen innerhalb der Familie oder an externe Nachfolger zu übergeben.

Nach Einschätzung der Kanzlei verstärkt die Kombination aus anstehenden Generationswechseln und möglicher steuerlicher Verschärfung den Zeitdruck. „Die Kombination aus demografischem Wandel und möglicher steuerlicher Verschärfung macht die Situation besonders dringlich“, erklärt Louden. „Wer sein Unternehmen begünstigt übertragen kann, sollte nicht unnötig Zeit verstreichen lassen.“

Frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge

Das betrifft nicht nur klassische Unternehmensnachfolgen. Auch bei der Übertragung des Familienheims auf den Ehegatten oder bei Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge könne es für einzelne Mandanten sinnvoll sein, die aktuelle Rechtslage noch zu nutzen, um einer möglichen höheren Besteuerung zuvorzukommen, so Louden.

Bottermann-Khorrami rät dazu, Vermögensnachfolgen strukturiert und mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu planen. Neben steuerlichen Fragen seien stets auch familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Aspekte einzubeziehen. „Eine vorausschauende Gestaltung schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagt Louden.

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