Fehlendes Informationsblatt: BaFin untersagt Angebot von Nachrangdarlehen

BaFin, Bonn, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Foto: AdobeStock/Tobias Arhelger

Die BaFin greift bei einem öffentlichen Angebot der Afrika Emissions 7 UG (haftungsbeschränkt) ein. Betroffen sind Nachrangdarlehen mit Bezug zu Mikrofinanzkrediten in Kenia. Warum die Finanzaufsicht das Angebot untersagt.

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Afrika Emissions 7 UG (haftungsbeschränkt) das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Grüne Mikrofinanzkredite für Kenia – Teil 3“ untersagt. Nach Angaben der Behörde darf das Unternehmen diese Vermögensanlage in Deutschland nicht zum Erwerb anbieten.


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Die Untersagung erfolgte demnach am 27. März 2026. Sie wurde am selben Tag von der Behörde veröffentlicht. Die Maßnahme ist nach Angaben der BaFin noch nicht bestandskräftig. Unabhängig davon ist sie aber sofort vollziehbar.

Grund für den Schritt ist ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Nach Darstellung der Aufsicht hat die Afrika Emissions 7 UG für das öffentliche Angebot kein Vermögensanlagen-Informationsblatt veröffentlicht, das von der BaFin zur Veröffentlichung gestattet worden ist.

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