Finanzberatung 2030 – Welche regulatorischen Veränderungen auf die Branche zukommen

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(v.l.): Constantin Papaspyratos, BdV, Dr. Jochen Ruß, ifa, Dr. Marc Surminski, Dr. Carsten Brodesser, CDU, Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen, Norman Wirth, AfW

Was bedeuten die aktuellen Entwicklungen für die Wirtschaft und den Altersvorsorgemarkt in Europa und Deutschland? Und welche Herausforderungen ergeben sich durch die anstehenden Regulierungen im Versicherungs- und Altersvorsorgebereich? Der britische Lebensversicherer Standard Life hatte zum Expertentalk in die britische Botschaft in Berlin geladen.

Unter Leitung von Dr. Marc Surminski, Versicherungsexperte und Herausgeber der Zeitschrift für das Versicherungswesen, diskutierten Verbraucherschutz, Maklerverbänden, Politik und Wissenschaft über den Sinn und Unsinn eines Provisionsverbotes und seine Folgen, die Notwendigkeit einer geförderten privaten Altersvorsorge, die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge und eine fehlende Finanzbildung.

Kommt das Provisionsverbot oder kommt es nicht? Die Folgen der regulatorischen Veränderungen durch die Europäische Union für Maklerinnen und Makler standen im Zentrum einer spannenden und intensiven Gesprächsrunde in der britischen Botschaft in Berlin. Geladen hatte der Britische Lebensversicherer Standard Life. Gekommen waren Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften, Norman Wirth, AfW, Constantin Papaspyratos, Bund der Versicherten und die beiden Finanzausschussmitglieder Dr. Carsten Brodesser, Mitglied im Finanzausschuss, CDU und Stefan Schmidt.

Nach Grußworten des stellvertretenden britischen Botschafters Kieran Drake und dem Standard Life CEO Nigel Dunne eröffnete OECD-Altersvorsorge-Analystin Jessica Mosher mit einem Impulsvortrag die Abendveranstaltung. Mosher arbeitete klar heraus, wie positiv sich ein Mix aus verpflichtender betrieblicher Altersversorgung, staatlichen Förderungen, finanziellen Anreizen und niedrigen Hemmschwellen auf die Altersvorsorge auswirken. So gebe es in Großbritannien eine sehr große Teilhabe an der dortigen bAV, gerade weil die Anmeldung in dem System automatisch erfolge. Für denjenigen, die kein Interesse hätten, gebe es die Möglichkeit einer bewussten Abwahl, dem so genannten Opt-out. Allerdings, so Mosher, führe gerade das bewusste Sich-dagegen-entscheiden-müssen zu einer hohen Teilnahmequote.

Dies hätte dazu geführt, dass Pensionspläne in Großbritannien für die Altersversorgung eine zentrale Rolle spielen. In Deutschland haben Frauen laut Mosher im Schnitt eine um ein Drittel geringere Rente. Weil Frauen hierzulande eine so hohe Lücke in ihrer Altersvorsorge hätten, sei es umso wichtiger, die Schwelle für die Teilhabe daran so niedrig wie möglich zu gestalten. Die Digitalisierung eröffne hier neue Möglichkeiten. So gebe es in vielen Länder inzwischen Apps, die einfach und unkompliziert Zuzahlungen ermöglichen würden.

Ein weiterer zentraler Faktor sind laut Mosher zudem Kombinationen aus finanziellen und steuerlichen Anreizen. Wie erfolgreich eine solche Kombination sein kann, zeige die Riester-Rente. Zudem forderte Mosher auch Arbeitgeber auf, sich an der Altersvorsorge stärker zu beteiligen. Insbesondere Geringverdiener bräuchten hier mehr Unterstützung. Es gehe letztlich darum, ein Altersvorsorgeangebot aufzusetzen, dass Stabilität, Sicherheit, Flexibilität und Garantien verbinde. Zwischen diesen Polen müsse eine Lösung gefunden werden. Damit Altersvorsorge überhaupt erfolgreich sein könne, brauche es aber auch und vor allem Kommunikation.

„Die Menschen müssen verstehen, wie ihre Altersvorsorge funktioniert“, sagte Mosher. Hierfür sei Versicherungsberatung essenziell. Laut Mosher gibt es hier allerdings Lücken in Markt. Die technologische Unterstützung sei daher umso wichtiger, ebenso wie Finanzbildung. „Wir müssen den Menschen beibringen, was sie für das Alter tun können“, forderte die Expertin.

Ein Provisionsverbot schadet Kleinanlegern

Im zweiten Impulsvortrag analysierte Professor Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm, die Auswirkungen einer Provisionsregulierung oder eines möglichen Provisionsverbots und die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge.

„Ein Provisionsverbot schadet Kleinanlegern. Es ist mir ein Rätsel, warum es daher in der EU-Kleinanlegerstrategie überhaupt verfolgt wird“, sagte der Finanz- und Versicherungsexperte. Ruß Aussagen basierten auf zwei Studien. Unter anderem zur EU-Kleinanlegerstrategie. Laut Ruß gebe es wenig bis gar keine Gründe, die für ein Provisionsverbot sprechen würden.

Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des ifa: „Ein Provisionsverbot schadet Kleinanlegern.“

Das Provisionsverbot bezeichnete Ruß als scharfes Schwert und einen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wichtig sei eine Transparenzregulierung, die dafür Sorge, dass Verbraucher verstünden, was sie kaufen. „Das ist handwerklich nicht wirklich ausgereift“, sagte Ruß.

Den Vorwurf, das Provision Interessenskonflikte hervorrufen, bejahte der Experte. Letztlich habe aber jedes Vergütungssystem Interessenkonflikte. Das gelte auch für die Honorarberatung. Insofern wäre es viel sinnvoller, Fehlverhalten zu sanktionieren. Aber nicht gleich ein ganzes Modell.

In dem Zusammenhang wies Ruß auch auf den Advice-Gap hin: Diejenigen die Beratung am dringendsten benötigen, weil sie in der Regel ein niedriges Einkommen haben, sparen müssten und finanziell nicht gebildet sind, haben die geringste Bereitschaft, für Beratung zu zahlen. Damit führt das Provisionsverbot dazu, dass die Bevölkerungsschichten, die Beratung am dringendsten brauchen, gar keine Beratung haben.

Natürlich sei es richtig, zu hohe Provisionen zu verbieten. Allerdings schaue niemand auf die andere Seite: Was ist der Zeitaufwand für eine gesetzeskonforme und qualitativ hochwertige Beratung. Und was dann eine angemessene Vergütung für diesen Aufwand. Wenn man darauf keine Antwort geben könne, brauche man gar nicht über einen Provisionsdeckel diskutieren.

Hinzu kommt der für den Experten ein wichtiger Punkt. Provisionen haben einen sozialpolitisch wünschenswerten Umverteilungsaspekt. Reiche Personen hätten teurere Verträge und Provisionen steigen proportional zur Vertragsgröße. Somit erfolgt laut Ruß eine Subventionierung die Beratung von ärmeren Menschen, die nicht immer wirtschaftlich sei. „Wenn wir das Wegnehmen, entstehen plötzlich Kosten, die ärmere Menschen nicht mehr stemmen können.“

Laut Berechnungen von Ruß lohnt sich das Provisionsmodell für Kleinanleger. Sie sei günstiger als ein Honorarmodell. Warum das im Rahmen der Kleinanlegerstrategie verboten werden solle, leuchtet dem Finanz- und Versicherungsmathematiker nicht ein.

Die Fokusgruppe Altersvorsorge

Darüber hinaus nahm Ruß im zweiten Teil seines Vortrags Pläne der Bundesregierung zur Reform der Altersvorsorge unter die Lupe, den Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge. Die Kernaussage des Berichts ist laut Ruß, ein effizientes Angebot für breite Bevölkerungsgruppe zu schaffen. Ziel sei, für breite Bevölkerungsgruppen den Lebensstandard nach Renteneintritt zu sichern. Die drei wichtigsten Empfehlungen der Fokusgruppe sind nach Ruß’s Aussagen, dass die Fördersystematik bei Riester als gut angesehen werden.

Deswegen soll bei dem Nachfolge-Modell die Systematik ähnlich funktionieren, so Ruß. Zudem sollen die Menschen künftig chancenreicher sparen können. Heißt: Der Gesetzgeber verabschiedet sich von der 100-prozentigen Beitragsgarantie, die sich vor dem Hintergrund der 0,25-prozentigen Garantieverzinsung zum Bremsschuh für die Riester-Rente entwickelt hat. Laut Ruß sollen künftig zwei Optionen angeboten werden: Eine komplett ohne Garantie und eine mit Garantie. Hier sollen Kunden zwischen zwei oder drei Garantiemodellen wählen können.

Der Abschied von der lebenslangen Garantie

Zudem soll es eine Abkehr von der lebenslangen Rente geben. Hier ist der Versicherungsmathematiker nach eigenen Ausgaben in Grübeln gekommen. „Da steht zum einen, wir wollen den Lebensstandard sichern und dann nicht lebenslang auszahlen.“ Für den Versicherungsmathematiker ist dieser Passus der Problematischste des gesamten Abschlussberichts. Schließlich wisse kein Mensch, wie alt er werde. „Nicht zu wissen, wie lang das angesparte Geld reichen muss, ist eines der größten Risiken in der finanziellen Ruhestandsplanung“, sagt Ruß.

Das Hauptziel der Altersvorsorge sollte die Absicherung des Lebensstandards im Alter sein. Die Finanzierung des Lebensstandards im Alter besteht zu einem sehr großen Teil aus regelmäßigen und wiederkehrenden Ausgaben. Die lebenslange Rente sichere genau dieses Risiko ab, argumentiert Ruß. Die Zahl der 100-Jährigen steigt laut Ruß derzeit exponentiell. Und so wie diese Zahl steige, steige die Zahl der Kunden der Makler, so alt zu werden. Und damit steige auch das Risiko einer Ruhestandsplanung, die auf der statistischen Lebenserwartung basiere. „Das Risiko, dass das so richtig in die Hose geht, steigt gerade ebenfalls mit exponentieller Geschwindigkeit“, warnte Ruß.

Wie viel Menschen werden älter als 85 Jahre, fragte Ruß mit Blick auf die Ideen der Fokusgruppe Altersvorsorge. „Etwas mehr als die Hälfte der Männer und mehr als Zweidrittel der Frauen. Denen würde irgendwann im hohen Alter das Geld ausgehen“, warnte der Mathematiker. Die Endalter-Diskussion sorge derzeit dafür, dass die Riester-Rente im Alter für die meisten Menschen im hohen Alter eine böse Überraschung bereithält.

Ruß fordert den Gesetzgeber auf, den Menschen das Risiko transparent wenigstens zu machen, wenn man den Abschlussbericht nicht mehr ändern wolle. „Sie müssen die Menschen aufklären, dass sie dort ein Risiko eingehen“, mahnt Russ.

Die Finanzierung des Lebensabends über Fondsentnahmepläne hält der Ruß hingegen für nicht sinnvoll. „Fondsentnahmepläne sind gut, auch zur Ruhestandsplanung, allerdings nicht zur Finanzierung des Lebensabends.“

Fondsbasierte Rentenphasen auch bei Riester?

Sinnvoller sei eine fondsbasierte Rentenphase. Warum nicht in der Rentenphase das Gleiche machen, wie in der Ansparphase, fragte der Mathematiker. Sein Vorschlag: Die Höhe der garantierten Rente könnte reduziert werden. Damit bliebe auch in der Rentenphase Raum für Fonds und Aktien.

„Damit habe ich ein Produkt, dass in der Rentenphase teilweise fondsgebunden ist. Und damit habe ich eine höhere erwartete Rente, eine höhere erwartete Rentensteigerung, einen besseren Inflationsschutz. Und ein Produkt, dass einen Versicherer benötigt, der sicherstellt, dass jeder lebenslang Geld erhalte. Und es brauche die Fondsindustrie für die Rendite“, argumentierte Ruß.

Versicherungsindustrie und Fondsindustrie würden bei diesem Vorschlag gleichermaßen profitieren. „Und was noch viel wichtiger ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben etwas davon“, so Ruß. Man solle solche Produkte zumindest ermöglichen, wenn man über eine lebenslange Rente bei der kommenden Riester-Reform nachdenke.

Provisionsverbot? Kommt es oder nicht?

In der abschließenden Diskussionsrunde ging es um das Thema Regulierung. Mit der Kleinanlegerverordnung aus Brüssel wurde Surminski, eine neue Regulierungsrunde eingeläutet und die hat im Maklermarkt hohe Wellen geschlagen. Das Provisionsverbot hängt seither wie ein Damoklesschwert über den Markt. Und auch die anstehende Umsetzung der Vorschläge der Fokusgruppe für Altersvorsorge dürfte für weiteren Spin im Markt sorgen. Fakt ist, die Pläne aus Brüssel und Berlin mischen einmal mehr den Vorsorge- und Versicherungsmarkt auf und treiben die Verbände vor sich her. Was dort auf die Branche zukommt, diskutierte Dr. Marc Surminski abschließend mit Prof. Dr. Jochen Ruß, Geschäftsführer des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften, Norman Wirth, AfW, Constantin Papaspyratos, Bund der Versicherten und die beiden Finanzausschussmitglieder Dr. Carsten Brodesser, Mitglied im Finanzausschuss, CDU und Stefan Schmidt.

Kommt das Provisionsverbot oder nicht. Wie schätzen die Experten den Verordnungsentwurf aus Brüssel, der sich gerade im parlamentarischen Veränderungsverfahren befindet? Ist das, was Brüssel möchte, der richtige Weg. „Es ist ein umfassendes Werk, dass da auf den Weg gebracht wird“, sagt Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Finanzausschusses. Ziel der Kleinanlegerverordnung sei es, die Position der Kleinanleger im Kapitalmarkt zu stärken und ins Blickfeld zu rücken. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Deutschland immer noch sehr konservativ angelegt werde und die Kapitalmärkte weitgehend unberücksichtigt blieben, sei das eine sehr wichtige Strategie. Ziel der Grünen sei es, die Honorarberatung zu stärken. Zwar stehe im Programm der Partei, dass die Provisionsberatung abgeschafft werden solle. Das sei allerdings ein langfristiges Ziel. „Man muss sich schon genau die Auswirkungen anschauen. Ich weiß, dass es in England sehr kritische Stimmen gibt“, so Schmidt. Anders sehe es in den Niederlanden aus. Dort sei eine Provisionsberatung nicht mehr möglich. „Ich wünsche mir aber schon eine Alternative und ein Stück weit mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden, was an welcher Stelle bezahlt wird“, betonte der Finanzpolitiker. Klar ist aber auch: „Finanz- und Versicherungsberatung ist notwendig und hat einen Wert. Und das müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen“, sagte Schmidt.

Was die Kleinanlegerverordnung betrifft, sei das Thema Provisionsverbot erst einmal abgehakt, sagt Schmidt auf Nachfrage von Surminski. „Meine vorsichtige Einschätzung ist, dass das Thema erst einmal durch ist. Die Diskussionen werden weitergehen. Aber ich sehe auf die kurze Distanz nicht, dass es ein Provisionsverbot geben wird. Das sehe ich nicht“, sagte Schmidt. Diskutabel ist für den Finanzpolitiker aber die Frage, warum etwa bei Online-Abschlüssen Provisionen gezahlt werden müssen, obwohl es keine Beratung gegeben habe. „Diese Diskussion werden wir schon führen müssen“, so Schmidt weiter.

„Das Provisionsverbot ermöglicht ja nicht mehr Menschen die Teilhabe am Kapitalmarkt, sondern weniger. Insofern teile ich voll die Einschätzung von Professor Ruß“, sagte Dr. Carsten Brodesser. „Wir reden ja nicht nur über Provisionsverbote und diskutieren über Vergütung, sondern auch über zunehmende Dokumentations- und Beratungspflichten. So soll es künftig für jedes Produkt noch ein Vergleichsprodukt geben. Unter dem Aspekt „Value for Money“ soll, so der Plan, dieses Vergleichsprodukt dem Kunden im Beratungsgespräch vorgelegt werden. Das gelte sowohl für die Kapitalanlageseite, als auch für Nachhaltigkeitsaspekte, so Brodesser. „Ein gigantischer Aufwand, der sich zudem auch noch auf einem Basisinformationsblatt widerspiegeln muss“, so Brodesser. Da stellt sich die Frage, ob die durchaus gut gemeinten Beratungs- und Dokumentationspflichten am Ende zum gewünschten Ergebnis führen oder am Ende nicht eher das Gegenteil erreicht werde. „Am Ende steigen viele Produktgeber aus und Berater werden abgeschreckt“, sagte Brodesser. „Das ist teilweise Information overload. Weil es in der Praxis nicht taugt“, sagte der CDU-Finanzausschusspolitiker. „Ich halte die Kleinanlegerstrategie für komplett überflüssig“, resümierte Brodesser unter dem Beifall der rund 100 anwesenden Maklerinnen und Makler. Volle Zustimmung zu Brodessers Ausführungen kam vom Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Ein Ermächtigungsgesetz für die Kommission?

„Mir fällt es schwer, zu erkennen, das bei dem, was in der Kleinanlegerstrategie stehen sollen, dazu führen soll, dass am Ende mehr Kleinanleger am Kapitalmarkt gibt. Das Ganze wird nur noch komplexer und komplizierter“, urteilt der Finanzmarkt-Experte. Der AfW als Vermittlerverband habe sich bislang eher auf das Provisionsverbot fokussiert und werde dies auch weitermachen. Aber die Kleinanlegerstrategie geht deutlich über das Provisionsverbot hinaus. Die Strategie sei beinahe ein Ermächtigungsgesetz für die Kommission.

„Da sind noch so viele Punkte offen, bei denen der EU-Kommission die Möglichkeit gegeben wird, über deligierte Verordnungen Regeln über ganz Europa zu stülpen, ohne dass daran Parlamente beteiligt sind. Daran habe ich größte Bedenken“, mahnte Wirth. „Bei der ganzen Geschichte fehlt mir der demokratische Charakter.“ Laut Wirth wisse man bei Lesen der Dokumente nicht so richtig, was dort auf Kunden, Vermittler und Finanzbranche zukomme. „Da sehe ich eine große Gefahr.“

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