GDV fordert Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV
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Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Die in Deutschland tätigen Versicherer dringen auf Erleichterungen bei der Dokumentation von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten.

„Wir stehen voll und ganz hinter Nachhaltigkeit – schon aus Eigeninteresse. Schließlich wollen wir in einer Umwelt leben, die lebenswert ist – und versicherbar“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf der Regulierungskonferenz in Berlin. Ob die europäische Regulierung in ihrer Komplexität die Ziele unterstützt, sei aber zumindest unklar.

Man wünsche sich eine leistbare Nachhaltigkeitsberichterstattung, so Asmussen weiter. Die EU-Kommission erarbeitet aktuell die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), mit denen die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte festgelegt werden. Es geht um konkrete Berichtsvorgaben zu Umwelt- und Sozialaspekten sowie der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG). Die Vorgaben sollen für alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen gelten und erstmals in den Nachhaltigkeitsberichten für 2024 anzuwenden ein. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um Vereinfachungen umzusetzen“, so Asmussen. 

Transitionspläne sektorübergreifend regeln 

Der GDV-Hauptgeschäftsführer verwies in dem Zusammenhang auf die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Berichtspflichten um ein Viertel zu reduzieren. „Wir sind dankbar für diese Initiative. Sie ist angesichts der Regulierungsdichte fast überfällig“, forderte Asmussen. Der Verband will sich nach Aussagen ihres Hauptgeschäftsführers mit eigenen Vorschlägen in die Diskussion einbringen. Kritisch sieht der GDV beispielsweise eine gesonderte Verankerung von Transitionsplänen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II – sollte sie so kommen.

Eine Berichterstattung über solche Pläne, mit denen Unternehmen ihren konkreten Fahrplan hin zur Klimaneutralität aufzeigen müssen, sei bereits in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainable Reporting Directive; CSRD) verankert, die für alle Branchen gilt. „Transitionspläne sind sinnvoll. Sie funktionieren aber nur, wenn sie für alle Sektoren gleichermaßen gelten – und folgerichtig sektorübergreifend geregelt werden“, moniert Asmussen.

Proportionalität stärken 

Der GDV-Hauptgeschäftsführer pocht zudem auf Erleichterungen für kleinere Versicherer. So gelten die umfangreichen ESG-Berichtspflichten für alle europäischen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen, die zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Nettoumsatz über 40 Millionen Euro, Mitarbeiter: >250) erfüllen.

Diese Definition passe jedoch nur auf die Realwirtschaft. „Ein mittelständischer Versicherer mit regionalem Geschäft müsste die gleichen Berichtspflichten erfüllen wie ein globaler Konzern“, kritisierte Asmussen. Versicherer mit weniger als 250 Beschäftigten sollten daher vereinfachte Berichtsstandards nutzen dürfen, forderte Asmussen.

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