GDV warnt: EU-Pläne zu Solvency II gefährden langfristige Stabilität

Jörg Asmussen, GDV, Hauptgeschäftsführer
Foto: GDV
Jörg Asmussen: "Statt Erleichterungen für die Branche zu bringen, drohten die geplanten Änderungen zusätzliche Belastungen."

Mit dem neuen Entwurf zur Solvency-II-Verordnung will die EU-Kommission Versicherer entlasten und Investitionen stärken. Der GDV sieht jedoch das Gegenteil: Mehr Bürokratie, höhere Volatilität und unrealistische Kriterien für kleinere Anbieter. Welche Punkte kritisiert die Branche am schärfsten?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat deutliche Kritik am aktuellen Entwurf der EU-Kommission zur Solvency-II-Verordnung geäußert. Statt Erleichterungen für die Branche zu bringen, drohten die geplanten Änderungen zusätzliche Belastungen. „Mit der delegierten Verordnung kann jedoch genau das Gegenteil erreicht werden“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.


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Kernpunkt der Kritik ist die geplante Methode zur Bestimmung langfristiger Zinsen. Lebensversicherer garantieren Kunden Zinsen über Jahrzehnte hinweg und benötigen stabile Bewertungsgrundlagen für ihre Verpflichtungen. Der vorgesehene Parameter zur Herleitung des First Smoothing Point sieht jedoch lediglich einen Sicherheitspuffer von einem Prozent vor. Das greife angesichts langfristiger Marktentwicklungen zu kurz und könne erhebliche Schwankungen in den Bilanzen auslösen.

Mehr Bürokratie statt Entlastung

Auch beim Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren, sieht der GDV Fehlentwicklungen. Statt weniger Vorgaben sieht der Entwurf neue Anforderungen vor – etwa zusätzliche Sensitivitätsanalysen im Solvency and Financial Condition Report. „Damit wird der Umfang dieser ohnehin schon komplexen und schwer verständlichen Berichte weiter aufgebläht“, kritisiert Asmussen.

Zudem befürchtet die Branche, dass die erhoffte Entlastung für kleinere Versicherer ins Leere läuft. Zwar enthält der Entwurf Regelungen für sogenannte small and non-complex undertakings (SNCU), doch die Kriterien gelten als zu eng gefasst. Besonders die Vorgabe, alle aktuellen und künftigen Risiken vollständig abdecken zu müssen, sei praktisch nicht nachweisbar und verhindere eine breite Anwendung.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie offiziell in Kraft. Der GDV fordert bis dahin Nachbesserungen, um langfristige Stabilität zu gewährleisten und Bürokratie für die Versicherungswirtschaft tatsächlich abzubauen.

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