Gefahr der Zweckentfremdung: Streit um Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung

eine Mappe, Euroscheine und die Pflegeversicherun
Foto: Smarterpix
Der PKV-Verband befürchtet eine Zweckentfremdung von Geldern der Pflegeversicherung

In Berlin wird über die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung gestritten. Ein Ausbau des staatlich verwalteten Pflegevorsorgefonds steht im Raum. Der PKV-Verband warnt jedoch, dass die Rücklagen in Staatshand nicht vor politischem Zugriff geschützt sind.

Seit 2015 fließt ein kleiner Teil der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung in den Pflegevorsorgefonds. Ab 2035 soll er helfen, Beitragssteigerungen abzufedern. Angesichts des demografischen Wandels ist die Rücklage jedoch zu gering, um die Finanzierungslücke spürbar zu schließen. Deshalb prüft die Politik, den Fonds auszubauen.

Im Koalitionsvertrag wurde dafür eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ vereinbart, die bis Jahresende Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung erarbeiten soll. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang September zu einer Anhörung eingeladen.

Warnung vor Zweckentfremdung

Der Verband der Privaten Krankenversicherung kritisiert die Pläne und verweist auf die Gefahr politischer Eingriffe. Schon in der Vergangenheit seien Rücklagen in Staatshand für andere Zwecke genutzt worden. So wurden etwa 2023 die Einzahlungen in den Pflegevorsorgefonds reduziert, um Mittel anderweitig zu verwenden. Auch Beispiele aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zeigen, wie Versorgungsrücklagen zweckentfremdet oder in Landesanleihen umgeleitet wurden.


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Vergleiche mit erfolgreichen Staatsfonds in Skandinavien hält der Verband für unpassend. Dort sei die Staatsverschuldung gering, die Fonds unterlägen strengen Transparenzregeln und internationaler Aufmerksamkeit. In Deutschland dagegen blieben Eingriffe oft unbeachtet. Ein Blick nach Frankreich verdeutliche zudem, dass staatliche Vorsorgefonds im Krisenfall schnell zu kurzfristigen Finanzierungsinstrumenten umfunktioniert würden.

Ruf nach privater Vorsorge

Unterstützung erhält die Kritik von Experten. „Eine generationengerechte, kapitalgedeckte Absicherung des Pflegerisikos kann nur gelingen, wenn das angesparte Kapital vor staatlichem und politischem Zugriff geschützt wird. Das ist nur im privaten Rechtsrahmen unter der Aufsicht der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht möglich“, sagt Christian Rolfs, Professor an der Universität Köln.

Der Rechtswissenschaftler ist Mitglied im Expertenrat Pflegefinanzen, der im sogenannten Pflege-Plus-Konzept eine obligatorische, privat organisierte Zusatzversicherung vorgeschlagen hat. Diese solle langfristig die Finanzierung der Pflege stabilisieren und vor politischer Einflussnahme schützen.

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