Gender Pay Gap liegt bei 16 Prozent: Deutschland bleibt bei der Lohnlücke zurück

Foto: AdobeStock/Krissikunterbunt
Im europäischen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern mit einer besonders ausgeprägten Lohnlücke.

Am 27. Februar markiert der Equal Pay Day die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. In Deutschland beträgt der unbereinigte Gender Pay Gap 16 Prozent – einer der höchsten Werte in der EU. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben bleibt die Entgeltgleichheit vielfach Theorie.

Der Equal Pay Day macht auf den Gender Pay Gap aufmerksam, also den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenlohn. In einer aktuellen Mitteilung weist die Arag darauf hin, dass der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland derzeit 16 Prozent beträgt. Frauen verdienen damit im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer.

Neben dem unbereinigten wird auch ein bereinigter Gender Pay Gap ausgewiesen. Dieser liegt laut Arag bei sechs Prozent. Hier werden strukturelle Unterschiede wie Branche, Position oder Arbeitszeitmodell herausgerechnet. In der öffentlichen Debatte dient jedoch meist der unbereinigte Wert als Referenz, da er auch strukturelle Benachteiligungen abbildet, etwa den geringeren Anteil von Frauen in Führungspositionen oder häufigere Teilzeittätigkeit.


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Darüber hinaus verweist die Arag auf den Indikator „Gender Gap Arbeitsmarkt“. Er berücksichtigt neben der Entgeltlücke auch Unterschiede bei Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeit. Nach dieser erweiterten Betrachtung sind Frauen am Arbeitsmarkt mit 37 Prozent benachteiligt.

Deutschland im EU-Vergleich unter Druck

Im europäischen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern mit einer besonders ausgeprägten Lohnlücke. Innerhalb der Europäischen Union belegt die Bundesrepublik einen der hinteren Plätze und rangiert auf Platz fünf der Staaten mit dem größten Gender Pay Gap. Besonders hoch ist der Verdienstabstand in Österreich mit über 17 Prozent sowie in Lettland mit 18 Prozent.

Andere Länder haben die Differenz spürbar reduziert. In Italien, Rumänien und Belgien fällt der Abstand geringer aus. In Luxemburg verdienen Frauen seit 2022 im Durchschnitt sogar 0,7 Prozent mehr als Männer.

Rechtlicher Rahmen und aktuelle Urteile

Rechtlich ist die Entgeltgleichheit klar geregelt. Das Entgeltgleichheitsgebot ist Teil des Entgelttransparenzgesetzes, das 2017 in Kraft trat. Es schreibt vor, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden müssen. Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ist unzulässig. Zuständig ist unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

In diesem Jahr soll eine EU-Richtlinie zusätzliche Transparenzpflichten bringen und damit die Durchsetzung der Entgeltgleichheit stärken.

Zunehmend suchen Betroffene den Rechtsweg. So sprach das Bundesarbeitsgericht einer Außendienstmitarbeiterin neben einer Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro eine Entschädigung von 2.000 Euro zu (Az.: 8 AZR 450/21). Zuvor hatten Vorinstanzen die Klage mit der Begründung abgewiesen, der männliche Kollege habe besser verhandelt. Das Bundesarbeitsgericht bewertete dies anders und stärkte damit den Anspruch auf gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit.

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