Gold: Kommt eine Steuer auf Mini-Barren?

Foto: PantherMedia/PetroP
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Gold gilt als krisensichere Anlage – doch für Kleinanleger könnte es künftig teurer werden. Eine steuerliche Neuregelung stellt insbesondere Mini-Barren infrage. Droht damit ein Rückschlag für den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zum Edelmetall?

Gold hat in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen. Nach Zahlen des Vergleichsportals Gold.de stieg der Preis in Euro innerhalb von fünf Jahren um über 75 Prozent, allein im vergangenen Jahr um mehr als 26 Prozent. Anfang 2024 lag eine Feinunze noch bei rund 2.512 Euro, aktuell sind es bereits 2.865,05 Euro. Angesichts dieser Entwicklung greifen viele Anleger vermehrt zu kleineren Einheiten wie 1-Gramm-Barren, die bislang steuerfrei erworben werden konnten.

Genau hier setzt nun eine Diskussion um die steuerliche Behandlung an. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg will die bisherige Befreiung von der Mehrwertsteuer einschränken. Künftig sollen nur noch Barren über einem Gramm automatisch steuerfrei bleiben. Bei kleineren Einheiten könnte die Steuerfreiheit entfallen, wenn deren Verkaufspreis mehr als zehn Prozent über dem aktuellen Goldkurs liegt. In solchen Fällen würden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.


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Das Problem: Gerade bei sehr kleinen Barren liegt der Aufschlag häufig über dieser Grenze. Grund dafür sind Produktions- und Vertriebskosten, die im Verhältnis zum Materialwert deutlich stärker ins Gewicht fallen als bei größeren Einheiten. Händler kalkulieren zudem mit Aufgeldern für Transport, Lagerung und Beratung.

Edelmetallexperte Tim Schieferstein, Geschäftsführer von SOLIT Management, sieht die Entwicklung kritisch. Zwar habe die aktuelle Entscheidung noch keinen direkten Einfluss auf die heutigen Preise, jedoch entstehe ein gefährlicher Präzedenzfall. „Die 10-Prozent-Regel liegt völlig neben der Realität. Herstellung und Vertrieb sind teuer – ein 1-g-Barren wird selten mit weniger als 10 Prozent Aufschlag angeboten“, warnt er.

Unverständlich wirkt die geplante Regelung auch im Vergleich zu Goldmünzen. Dort greift die Mehrwertsteuer erst, wenn der Verkaufspreis 80 Prozent oder mehr über dem Materialwert liegt. Für kleine Barren dagegen würde bereits ein Aufschlag von zehn Prozent ausreichen, um die Steuerpflicht auszulösen.

Für Anleger bedeutet dies: Steuerfrei bleiben weiterhin Barren über einem Gramm sowie klassische Anlagemünzen, solange der Preisaufschlag unter 80 Prozent liegt. Betroffen wären hingegen Mini-Barren und kleine Plättchen, wenn ihr Preis die 10-Prozent-Grenze übersteigt. Händler rechnen bereits damit, ihre Preise anpassen zu müssen, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Sollte sich die Einschätzung der Oberfinanzdirektion bundesweit durchsetzen, hätten vor allem Kleinanleger das Nachsehen. Größere Barren bleiben zwar steuerfrei, sind aber für viele Sparer finanziell kaum erreichbar. Damit droht Gold als Anlageform für breite Bevölkerungsschichten unattraktiver zu werden.

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