Härtefallfonds für Ostrentner: Mehr als 163.000 Anträge

Foto: PantherMedia/ZADVORNOV
Der Fonds ist gedacht für Bedürftige mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden.

Beim Härtefallfonds für bedürftige Rentner aus der ehemaligen DDR und der Ex-Sowjetunion haben mehr als 163.000 Menschen Anträge gestellt. Aber bisher haben nur rund 13.500 Bedürftige Geld bekommen.

Die Zahlen nannte das Bundessozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur kurz vor Ablauf der Antragsfrist am 31. Januar. Es geht um Einmalzahlungen von mindestens 2.500 Euro.

Der Fonds ist gedacht für Bedürftige mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Gemeint sind Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Anträge stellen können auch Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also eine Rente in der Nähe der Grundsicherung.

Die Bundesregierung ging zum Start des Fonds vor einem Jahr von 180.000 bis 190.000 Menschen mit berechtigten Ansprüchen aus, darunter 50.000 bis 70.000 ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner.

Bisher rund 35,7 Millionen Euro ausgezahlt

Eingegangen seien bis zum 26. Januar 2024 sind 163.441 Anträge, teilte das Ministerium mit. Bis dahin seien 48.543 Anträge abschließend bearbeitet worden, aber nur 13.483 Anträge bewilligt.

Der Bund hatte für den Fonds 500 Millionen Euro eingeplant, zudem konnten sich die Länder beteiligen. Dann bekommen Bedürftige aus dem jeweiligen Bundesland die doppelte Summe: 5.000 statt 2.500 Euro.

Ausgezahlt wurden laut Bundesministerium bisher rund 35,7 Millionen Euro. Das Ministerium erwartet, dass Geld übrig bleib, das dann zurück an die Staatskasse geht: „Ausgehend von den bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingegangenen und noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen wird das Stiftungsvermögen voraussichtlich nicht ausgeschöpft“, hieß es. Eine Verlängerung der Antragsfrist sei nicht geplant. (dpa-AFX)

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