DAK fordert Rückzahlung der Coronahilfen – ansonsten drohen Beitragserhöhungen

Andreas Storm
Foto: DAK-Gesundheit
Andreas Storm: In der Pandemie gab es einen unerlaubten Rückgriff auf Beitragsgelder, der nicht nur angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss.“

Angesichts leerer Kassen in der gesetzlichen Pflegeversicherung fordert die DAK-Gesundheit die Bundesregierung zur raschen Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro Corona-Hilfen an die Pflegekassen auf. Fließen die Gelder nicht, befürchtet DAK-Chef Andreas Storm erneute Beitragserhöhungen.

Die DAK-Gesundheit fordert von der Bundesregierung die kurzfristige Rückzahlung der von den Pflegekassen in Milliardenhöhe geleisteten Coronahilfen. Bereits im September 2024 hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit belegt, dass die Zahlungen während der Corona-Pandemie aus Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung rechtswidrig waren.

DAK-Vorstandschef Andreas Storm betonte abermals die Dringlichkeit der Rückzahlung: Fließen die 5,2 Milliarden Euro nicht kurzfristig zurück an die Pflegekassen, droht eine erneute Beitragserhöhung. Storm appelliert an die Bundesregierung, die Mittel in der kommenden Woche entsprechend im Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 einzuplanen und die Rückzahlung umzusetzen. 

Rechtsgutachten bestätigt Rechtswidrigkeit

„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat in mehreren Interviews auf die akute Finanznot in der sozialen Pflegeversicherung hingewiesen und Gegenmaßnahmen angekündigt“, sagt der DAK-Vorstandschef. „Unter anderem wurde die Rückzahlung der Coronahilfen an die Pflegekassen in Aussicht gestellt. Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen.“ Der Vorstandsvorsitzende fordert, dass die notwendigen Mittel in Höhe von insgesamt 5,2 Milliarden Euro von der Bundesregierung in der kommenden Woche im Haushaltsbeschluss für 2025 und 2026 berücksichtigt werden.


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Ohne diese Finanzmittel wäre spätestens zum Jahreswechsel 2026 eine Beitragserhöhung um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte unvermeidlich. Ferner stünden aktuell schon weitere Pflegekassen an der Schwelle zur Beantragung von Finanzhilfen. „Um einen Kollaps zu verhindern, muss jetzt gehandelt werden“, so Storm. 

Beitragserhöhung von 0,3 Prozentpunkten befürchtet

Der Bund hatte die Pflegekassen im Jahr 2020 gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert werden mussten diese Maßnahmen vornehmlich aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen. Diese unterliegen allerdings einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten. In ihrem Gutachten für die DAK-Gesundheit kam die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg 2024 zu dem Schluss, dass der Zugriff auf diese Beitragsgelder während der Pandemie nicht zulässig war. 

„Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es einen unerlaubten Rückgriff auf Beitragsgelder, der nicht nur angesichts der akuten Finanzprobleme zwingend korrigiert werden muss“, sagt Storm. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) teilt diese Bewertung und unterstützt anlässlich des heutigen GKV-Tages zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung die Forderung nach einer sofortigen Rückzahlung der Milliardenbeiträge. Darüber hinaus plädiert er für eine umfassende Finanz- und Strukturreform, um den Herausforderungen im Pflegesystem langfristig und nachhaltig zu begegnen. Storm: „Mithilfe der Rückzahlung würden wir auch Zeit gewinnen, damit die Bund-Länder-Kommission die große Pflegereform planen und umsetzen kann.“

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