BU-Ratings beeinflussen Produktentwicklung und Vertrieb stark. In welchem Umfang decken die heutigen Bewertungskriterien die tatsächlichen Herausforderungen der Arbeitskraftabsicherung ab?
Franke: 30 Jahre Produktratings und Wettbewerb haben Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich. Was einst einen Unterschied machte – etwa der Verzicht auf abstrakte Verweisung – ist heute in praktisch allen Tarifen Standard. Genau deshalb haben wir in den letzten Jahren die Ratingkriterien weiterentwickelt: Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr. Stattdessen steigt das Gewicht von Kriterien, die tatsächlich einen Unterschied machen. Gleichzeitig bleibt die reine Tarifqualität nur ein Teil des Bildes. Wir beziehen deshalb das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating sowie die Ergebnisse des BU-Stabilitätsratings in die Bewertung ein. Denn die Stunde der Wahrheit schlägt erst im Leistungsfall – und BU-Verträge müssen über viele Jahre hinweg Schutz zum kalkulierbaren Preis bieten. Die zentrale Herausforderung der Arbeitskraftabsicherung liegt allerdings weniger in der Tarifqualität als vielmehr darin, dass viel Potenzial für Kundengewinnung und Neugeschäft bisher ungenutzt bleibt. Der Versorgungsgrad stagniert auf zu niedrigem Niveau.
Die Spreizung zwischen Berufsgruppen nimmt weiter zu. Sehen Sie in der aktuellen Tariflandschaft eine strukturelle Schieflage zulasten bestimmter Berufsgruppen?
Franke: BU-Versicherer schreiben die Entwicklung zur „Klassengesellschaft“ fort. Insbesondere für Akademiker wird das Angebot seit Jahren nicht nur besser, sondern noch günstiger. Wer körperlich arbeitet, kann sich den teuren BU-Schutz hingegen kaum leisten. Ob Krankenschwester, Pfleger, Busfahrer oder Handwerker – gerade jene Berufe, die für eine Gesellschaft wichtig sind, fallen durchs Raster. Für eine Positionierung der Branche als ergänzende Säule der Sozialsysteme wäre ein Umdenken dringend geboten. Ein zeitgemäßes Preis-Leistungs-Verständnis müsste stärker berücksichtigen, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung neben der Grundfähigkeitsversicherung für körperlich Tätige eine bezahlbare Alternative darstellt. Anders als bei der Grundfähigkeitsversicherung leistet ein EU-Tarif bei jedem Auslöser – psychische Erkrankungen, die immer relevanter werden, sind umfassend abgesichert. Es ist unverständlich, dass so wenige Versicherer auf die EU setzen.
Durch den Wettbewerb der vergangenen Jahre ist die BU-Versicherung für Bürojobs immer günstiger geworden, zulasten der körperlich Tätigen. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung derart hochgezüchtet, dass sich das Produkt für den breiten Vertrieb nur noch bedingt eignet?
Franke: Mittlerweile sind die Versicherungsbedingungen der meisten BU-Tarife ohne ernsthaften Makel. Aber hohe Qualität kann auch zum Problem werden, denn seit über 15 Jahren herrscht zusätzlich ein harter Preiswettbewerb. Das scheint zunächst erfreulich, kann sich aber für Anbieter und Kunden negativ auswirken: Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten. Am Ende verlieren die Kunden. Großzügige Geschenke für wenige Versicherte – etwa der vollständige Verzicht auf konkrete Verweisung – eignen sich nicht als Lösung. Hier wird das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestandes gefährdet. Die BU ist und bleibt das Top-Produkt für die Arbeitskraftsicherung, denn nur sie sichert die konkrete berufliche Tätigkeit wirtschaftlich gegen die Risiken von Unfällen und Krankheiten ab. Doch die BU erreicht nicht jeden Kunden. Für eine optimale Absicherung der Arbeitskraft braucht es daher neben der BU-Versicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung.
Die Grundfähigkeitsversicherung wird im Markt stärker nachgefragt. Wie gut sind die Produkte und wo sehen Sie die größten Risiken für Fehlinterpretationen in Beratung und Vertrieb?
Franke: Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich zunehmend als Alternative in der Arbeitskraftabsicherung. Die Zahl der Leistungsfälle nimmt langsam, aber stetig zu – ein Zeichen dafür, dass das Produkt in der Praxis ankommt. Es fehlen allerdings, anders als bei der BU, gesetzliche Vorgaben ebenso wie Musterbedingungen. Dieser Freiraum bietet einen fruchtbaren Boden für kreative Produktentwicklung. Verschiedenste Leistungsauslöser und Bausteine sind am Markt zu finden. Für Außenstehende mag die Vielfalt interessant sein – für Vermittler und Verbraucher ist sie vor allem irritierend und unübersichtlich. Das größte Risiko: Viele Leistungsfallanmeldungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss. Eine Grundfähigkeitsleistung erfordert in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung. Vermittler müssen darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Kritisch sehen wir zudem, dass ein erheblicher Teil der Leistungsfälle aus sogenannten Arbeitsunfähigkeits-Bausteinen stammt. Diese haben mit der eigentlichen Grundfähigkeitsleistung inhaltlich nichts gemein und sollten in der Leistungsstatistik separat ausgewiesen werden.
Die Zielgruppe Schüler spielt bei Versicherern eine immer wichtigere Rolle, so mein Eindruck. Wie lassen sich Tarife bewerten, deren Leistungsrealität erst in Jahrzehnten sichtbar wird?
Franke: Wir sehen Schülertarife in der BU kritisch. Für die Versicherer und damit die Versichertenkollektive tun sich durch die enorm langen Laufzeiten erhebliche Risiken auf. Die Kalkulation solcher Tarife muss bis zu 55 Jahre halten – wobei die Entwicklung von Berufsbildern oder Erkrankungen schlicht nicht vorhersehbar ist. Wie sich etwa psychische Erkrankungen, die Digitalisierung der Arbeitswelt oder völlig neue Berufsfelder auf das Risikoprofil auswirken, kann heute niemand seriös kalkulieren. Die langfristige Leistungspraxis lässt sich bei diesen Tarifen naturgemäß noch nicht bewerten. Genau das macht eine fundierte Ratingaussage schwierig: Wir können Bedingungsqualität und Versichererstabilität analysieren, aber ob die Kalkulation über Jahrzehnte trägt, zeigt sich erst in ferner Zukunft. Gerade bei Schülern macht es aus unserer Sicht eher Sinn, zunächst Grundfähigkeiten oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern und erst bei Berufseinstieg eine vollwertige BU anzubieten. So entsteht früh ein bezahlbarer Schutz, ohne dass Versicherer und Kollektiv unkalkulierbare Langfristrisiken eingehen.
Betriebliche BU-Konzepte gewinnen an Bedeutung. Welche Rollen spielen kollektive Lösungen in Ihrer Analyse bislang?
Franke: Besonders viele Spitzentarife gibt es bei BU-Versicherungen über den Arbeitgeber. Kollektive Lösungen können den Zugang zur Arbeitskraftabsicherung erleichtern – insbesondere für Zielgruppen, die im Einzelvertrieb schwer erreichbar sind oder für die individuelle Risikoprüfungen eine Hürde darstellen. Wir analysieren betriebliche Tarife mit denselben Kriterien, wie Einzeltarife. Der Bedarf an eigenständigen Bewertungsansätzen sehen wir vor allem mit Blick auf die Risikoprüfung. Echte Vereinfachungen bei der Gesundheitsprüfung sollte es nur bei hinreichend großen Gruppen geben.
Stichwort Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Obwohl die EU viele Risiken abdeckt, wird sie im Markt deutlich seltener angeboten und nachgefragt als BU oder Grundfähigkeit. Handelt es sich aus Ihrer Sicht um ein strukturelles Marktversagen – oder wird das Produkt den praktischen Anforderungen von Vertrieb und Kunden nicht gerecht?
Franke: Die Berufsunfähigkeitsversicherung galt lange Jahre als alternativlos und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung blieb dabei auf der Strecke. Zu reizvoll war die Idee, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Feindbild aufzubauen. Man müsse den „Kopf unter dem Arm“ tragen, um Leistungen aus einer EU-Versicherung zu bekommen, hieß es. Zu oft wurde fälschlicherweise mit der Haftungskeule gedroht, um Lösungen jenseits der BU als minderwertig zu diskreditieren. Dabei ist die EU gerade für körperlich Tätige eine bezahlbare Alternative. Eine ihrer Stärken: Sie leistet auch bei Erwerbsunfähigkeit durch psychische Erkrankung – und die wird immer relevanter. Anders als die Grundfähigkeitsversicherung leistet ein EU-Tarif bei jedem Auslöser. Seit Jahren schrumpft das Angebot dennoch. Für das SEU-Rating 2025 konnten wir nur 18 Tarife von zwölf Anbietern analysieren. Die Qualität überzeugt: 50 Prozent sind hervorragend, weitere 50 Prozent sehr gut. Kein einziger Tarif schneidet schlechter ab. Es handelt sich durchaus um ein strukturelles Problem: Weil sie im Vertrieb unbeliebt ist, wird die EU als sinnvolle Alternative kaum angeboten. Für eine Positionierung der Branche als ergänzende Säule der Sozialsysteme wäre dies dringend geboten.
Lassen Sie uns einen Blick nach vorn wagen: Wohin entwickelt sich die Arbeitskraftabsicherung? Welche strukturellen Veränderungen erwarten Sie in den nächsten drei bis fünf Jahren?
Franke: Die BU bleibt das Leitprodukt der Arbeitskraftabsicherung. Neben der Tarifqualität wird aber zunehmend wichtiger, wie stabil BU-Versicherer aufgestellt sind und wie professionell und fair sie Leistungsanträge bearbeiten. Strukturelle Entwicklungen, die wir erwarten: Bei den Produkten ist die Qualität ist weitgehend ausgereizt – der Fokus verschiebt sich auf Stabilität, Leistungspraxis und bedarfsgerechte Kombinationen aus BU, EU und Grundfähigkeit. Betriebliche Lösungen werden an Bedeutung gewinnen. Die Grundfähigkeitsversicherung wird weiter professionalisiert, braucht aber klarere Standards. Was die Beratung betrifft: Die überwältigende Mehrheit der Vermittler nutzt bereits AKS-Alternativen neben der BU. Ohne leistungsfähige Analyse- und Vergleichssoftware ist die bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung kaum vorstellbar. Nur sie liefert Werkzeuge für eine punktgenaue Kombination mehrerer Bausteine.
Und wenn wir auf den Markt schauen?
Franke: Die Branche braucht dringend neue Ideen zur Zukunft der Arbeitskraftabsicherung. Der Versorgungsgrad stagniert auf zu niedrigem Niveau. Die Versicherungswirtschaft hat ihr Klassenziel verfehlt – bei 45,9 Millionen Erwerbstätigen kommt ein Bestand von gerade einmal 5,63 Millionen selbstständigen Invaliditätsrenten sowie weiteren 11,11 Millionen Zusatzrenten. Mehr Transparenz über die Entwicklung der EU und der Grundfähigkeitsversicherung wäre nicht nur wünschenswert, sondern ist ein absolutes Muss. Der GDV liefert seit Jahren keine Informationen, welchen Anteil diese Produkte an den gesamten Invaliditätsversicherungen haben.












