Das geht aus einer Pflichtmitteilung hervor, die über die Finanzaufsicht BaFin bekannt gemacht wurde. Demnach sind ursprünglich drei Vermögensanlagen betroffen: Blockheizkraftwerke Deutschland 5 (2019), Blockheizkraftwerke Deutschland 7 (2020) und Energieversorgung Deutschland (2021). Die Emittenten der ersten beiden Emissionen wurden zwischenzeitlich auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen.
Der Mitteilung zufolge hat die Luana AG am 23. Dezember 2025 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht eingereicht. Zwischen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH und der Luana AG bestehen demnach wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beziehungen. Die Luana AG ist den Angaben zufolge ein verbundenes Unternehmen im weiteren Sinne und hat über Konzerndarlehen die Projektentwicklung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH umgesetzt und ist größter Schuldner der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH.
„Aufgrund der vorläufigen Insolvenz der Luana AG besteht das erhöhte Risiko, dass ein Forderungsausfall eintritt und die Zahlungsfähigkeit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH in Bezug auf Zins- und Kapitalrückzahlungen der Vermögensanlagen stark gefährdet ist“, heißt es in der Mitteilung.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.















