Mögliches Provisionsverbot: „Wir wollen, dass ein Ruck durch die Branche geht“

Michael H. Heinz
Foto: BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Auf EU-Ebene wird gerade über die Einführung eines Provisionsverbotes bei der Vermittlung von Finanzanlagen an Kleinanleger debattiert. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in dieser Woche damit begonnen, Gespräche mit EU-Entscheidungsträgern zu führen, um ein EU-weites Provisionsverbot zu verhindern.

„Wir wollen, dass ein Ruck durch die Branche gegen dieses unsinnige Vergütungsverbot geht“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dazu führten wir bereits mit Vertretern unserer BVK-Kommission für EU und Auslandsfragen am 8. Februar Gespräche mit den deutschen Vertretern bei der Ständigen EU-Vertretung. Deutschland trägt hier als mitgliedsstärkster EU-Staat besondere Verantwortung für den Erhalt des Provisionssystems und kann bei dieser Debatte ein bedeutendes Votum in die Waagschale legen. Schließlich wollen wir nicht in der EU solche Defizite in der Anlage- und Versicherungsvermittlung wie in Großbritannien und den Niederlanden, wo nach Einführung von Provisionsverboten die Nachfrage nach Absicherung und qualifizierter Beratung bei Geringverdienern eingebrochen ist.“

Eine weitere Gelegenheit, gegen das Provisionsverbot vorzugehen, bildete das am 9./10. Februar stattfindende Mid-term-Meeting des europäischen Dachverbandes der Vermittler BIPAR. „Als BIPAR-Mitglied und größter deutscher Vermittlerverband trugen wir gewichtige Argumente vor, um das bestehende Vergütungssystem in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern zu erhalten“, sagt Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und BVK-Hauptgeschäftsführer im Vorfeld der BIPAR-Tagung. „Denn es hat zwei entscheidende Vorteile: Es gewährt zum einen breiten Bevölkerungsschichten einen kostengünstigen, unkomplizierten und bewährten Zugang zu Finanzdienstleistungen und zur Versicherungsvermittlung. Und es sichert zweitens die Existenz von rund 190.000 Vermittlerbetrieben in Deutschland. Ein Provisionsverbot ist daher für den BVK absolut inakzeptabel.“

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