Ab dem 1. März gilt für Mopeds, Mofas und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen. In der kommenden Saison tragen die Schilder schwarze Zahlen und Buchstaben auf weißem Grund. Mit dem Farbwechsel beginnt turnusmäßig ein neues Versicherungsjahr.
Darauf macht auch die DEVK aufmerksam und erinnert Halter daran, rechtzeitig ein neues Kennzeichen zu besorgen. Wer ab 1. März dann noch mit dem alten Kennzeichen mit dem grünen Aufdruck unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz.
Und das kann teuer werden. Neben möglichen Bußgeldern droht im Schadenfall die persönliche Haftung für verursachte Personen- und Sachschäden. Vermittler sollten ihre Kunden daher frühzeitig auf den Termin hinweisen.
Haftpflichtschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflicht benötigen alle Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern, die nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Für diese Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Dritten im Straßenverkehr entstehen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr und muss zum 1. März erneuert werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Wer später in die Saison einsteigt, kann in der Regel einen anteiligen Beitrag für das laufende Versicherungsjahr vereinbaren. Zusätzlich zur Haftpflicht ist bei Bedarf eine Teilkaskoversicherung möglich, etwa um sich gegen Diebstahl oder Brandschäden abzusichern.
E-Scooter: Breite Nutzerbasis, steigende Unfallzahlen
Auch E-Scooter zählen zu den versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeugen. Der Versicherungsnachweis erfolgt hier über eine entsprechende Plakette am Fahrzeug.
E-Scooter haben sich vor allem in urbanen Räumen etabliert. Eine Erhebung von Check24 zeigt, dass 2023 die 30- bis 49-Jährigen die größte Nutzergruppe stellten. Jeweils rund 28 Prozent der Halter gehörten zur Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen beziehungsweise der 40- bis 49-Jährigen. Mehr als 30 Prozent der versicherten E-Scooter waren in Großstädten gemeldet.
Mit der wachsenden Verbreitung steigt jedoch auch das Unfallrisiko. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verunglückten 2024 auf deutschen Straßen fast 10.900 Menschen bei Unfällen mit E-Scootern. Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aus Sicherheitsgründen jedoch empfohlen. Der erforderliche Haftpflichtschutz hingegen ist verpflichtend und muss rechtzeitig zum Beginn des neuen Versicherungsjahres erneuert werden.
















