Mütterrente III: Was Väter und Rentner jetzt wissen müssen

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Vater hält ein Kleinkind am Küchentisch, im Vordergrund liegt unscharf ein Brief der Rentenversicherung.
KI-generiert mit OpenAI
Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, zählt zunächst die Mutter - der Anspruch lässt sich aber per Erklärung auf den Vater übertragen.

Ab 2027 zählen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder einheitlich 36 Monate - unabhängig davon, ob Mutter oder Vater erzogen hat. Wer die Nachzahlung automatisch bekommt, wer aktiv werden muss und wo sie andere Leistungen kürzen kann.

Der Bundesrat hatte das Gesetz zur Mütterrente III am 19. Dezember 2025 gebilligt. Im Bundesgesetzblatt erschien es wenige Tage später, am 23. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für vor 1992 geborene Kinder einheitlich eine Erziehungszeit von bis zu 36 Monaten, was maximal drei Rentenpunkten entspricht - unabhängig vom Geburtsjahr und davon, ob die Mutter oder der Vater erzogen hat. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Rentenpaket 2025 hervor.

Mütterrente III: Das ändert sich ab 2027

Bislang rechnet die Deutsche Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit als Rentenbeitragszeit an, das entspricht maximal 2,5 Rentenpunkten. Für ab 1992 geborene Kinder gelten dagegen bis zu 36 Monate beziehungsweise maximal drei Rentenpunkte je Kind.

Die Mütterrente III schließt diese Lücke ab 2027. Auch für die älteren Jahrgänge zählen dann bis zu 36 Monate, also sechs Monate mehr als zuvor. Beim aktuellen Rentenwert - seit dem 1. Juli 2026 liegt er bundesweit bei 42,52 Euro - entspricht das rechnerisch einem dauerhaften Plus von rund 21 Euro pro Monat.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Anrechnung durch die Mütterrente III verändert:

Geburtsjahr des KindesAnrechnung bis 31. Dezember 2026Anrechnung ab 1. Januar 2027
vor 1992bis zu 30 Monate (maximal 2,5 Rentenpunkte)bis zu 36 Monate (maximal drei Rentenpunkte)
ab 1992bis zu 36 Monate (maximal drei Rentenpunkte)bis zu 36 Monate (maximal drei Rentenpunkte)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Mütterrente auch für Väter: Wer den Anspruch bekommt

Trotz ihres Namens ist die Mütterrente nicht auf Mütter beschränkt. Für die Deutsche Rentenversicherung zählt nicht das Geschlecht, sondern wer das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen beide Elternteile gemeinsam, hat zunächst die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit.

Mutter und Vater können die Zeit allerdings per übereinstimmender Erklärung dem Vater zuordnen. Diese Erklärung gilt ausschließlich für die Zukunft. Rückwirkend lässt sie sich höchstens zwei Kalendermonate vor ihrer Abgabe geltend machen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Nachzahlung der Mütterrente III: Wer sie automatisch erhält

Die technische Umsetzung der Mütterrente III ist laut Deutscher Rentenversicherung erst ab 2028 möglich. Ansprüche, die bereits ab Januar 2027 entstehen, zahlt die Rentenversicherung deshalb rückwirkend nach. Ab 2028 fließt der höhere Betrag dann automatisch mit der laufenden Rente.

Für drei Gruppen läuft die Anpassung ohne eigenen Antrag. Bestandsrentner mit bereits erfassten Kindererziehungszeiten erhalten die Nachzahlung automatisch. Dasselbe gilt für Versicherte, deren Zeiten anerkannt sind, die aber noch nicht im Ruhestand sind. Und wer erst ab 2028 in Rente geht, bei dem prüft die Rentenversicherung den Anspruch im normalen Antragsverfahren.

Diese Gruppen müssen selbst aktiv werden

Drei weitere Gruppen müssen dagegen einen Antrag stellen. Erstens Versicherte, bei denen die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto fehlen: Sie beantragen die Erfassung mit dem Formular V0800. Bereits erfasste Zeiten müssen sie nicht erneut beantragen.

Zweitens Väter, denen die Erziehungszeit bislang nicht zugeordnet ist. Sie benötigen gemeinsam mit der Mutter eine übereinstimmende Erklärung auf dem Formular V0820, die wie beschrieben nur begrenzt rückwirkend gilt.

Drittens Familien mit Stief-, Adoptiv- oder Pflegekindern. Hier verlangt die Rentenversicherung zusätzlich zum Formular V0800 die Formulare V0820 beziehungsweise V0805. Rückfragen zur Kontenklärung beantwortet die Deutsche Rentenversicherung unter der Servicenummer 0800 1000 4800 sowie über das Portal eservice-drv.de.

Rechenbeispiel: So viel bringt die Mütterrente III

Beim aktuellen Rentenwert ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro monatlich wert (Datenstand 1. Juli 2026). Ein komplettes Jahr anerkannte Erziehungszeit erhöht die Monatsrente damit um 42,52 Euro, das Maximum von 36 Monaten um rund 127,56 Euro - und zwar lebenslang. Wer für ein vor 1992 geborenes Kind bislang nur 30 Monate angerechnet bekam, profitiert durch die zusätzlichen sechs Monate rechnerisch von etwa 21,26 Euro mehr Rente im Monat.

Für das Jahr 2027 allein ergibt sich daraus rechnerisch eine Nachzahlung von mindestens 255,12 Euro pro Kind, bei zwei Kindern 510,24 Euro und bei drei Kindern 765,36 Euro. Das sind Mindestwerte. Steigt der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2027, liegt die tatsächliche Nachzahlung entsprechend darüber. Diese Zahlen basieren auf dem aktuell gültigen Rentenwert und sind keine offizielle Prognose der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2027.

Mütterrente III: Anrechnung auf Grundsicherung, Wohngeld und Witwenrente

Wer zugleich Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Witwenrente bezieht, profitiert von der Reform nicht uneingeschränkt. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nachzahlung als reguläres Renteneinkommen zählt. Entsprechend kann sie auf solche Leistungen angerechnet werden und diese kürzen.

Bei der Grundsicherung im Alter zählt eine höhere Rente grundsätzlich voll als Einkommen. Steigt die Rente durch die Reform, sinkt die Grundsicherung also in gleichem Umfang. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten, geregelt in Paragraf 82a Sozialgesetzbuch XII: Von ihrer Rente bleiben 100 Euro komplett anrechnungsfrei, zusätzlich 30 Prozent des übersteigenden Betrags. Gedeckelt ist dieser Freibetrag 2026 auf maximal 281,50 Euro.

Beim Wohngeld ist für 2027 eine Sonderregel vorgesehen. Laut einem Gesetzentwurf bleibt die Nachzahlung der Mütterrente III in diesem Jahr ausnahmsweise unberücksichtigt. Ab 2028 gilt dann wieder die reguläre Anrechnung.

Milder fällt die Regelung bei der Witwenrente aus. Für eigenes Einkommen gilt ein Freibetrag von 1.122,53 Euro im Monat; er entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts gemäß Paragraf 97 Sozialgesetzbuch VI. Nur der Betrag darüber wird zu 40 Prozent angerechnet. Erzog die verstorbene Person selbst ein vor 1992 geborenes Kind, erhöht die Mütterrente III deren Rente - und folglich auch die davon abgeleitete Witwenrente.

Mütterrente III ist keine eigene Rente

Die Deutsche Rentenversicherung nennt ausdrücklich ein verbreitetes Missverständnis: Die Mütterrente ist keine eigenständige, separat ausgezahlte Rente. Sie ist vielmehr eine verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten innerhalb der normalen gesetzlichen Rente.

Bund finanziert die Mütterrente III über Steuermittel

Für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wendet der Bund laut BMAS bereits jetzt jährlich rund fünf Milliarden Euro auf. Die Mehrausgaben durch die Mütterrente III fließen aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss. Auf den Beitragssatz der Rentenversicherung wirken sie sich daher nicht aus.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments