Nachhaltigkeitspräferenzen: Branche drängt auf praxisgerechte Lösung

Martin Klein, Votum
Foto: Votum
Votum-Chef Martin Klein

Die EU-Kommission plant weitreichende Änderungen an der Offenlegungsverordnung und will Produktkategorien künftig klarer strukturieren. Doch ein zentraler Praxisbaustein bleibt erneut außen vor: die seit Jahren kritisierte Nachhaltigkeitspräferenzabfrage.

Seit Einführung der Pflicht im August 2022 müssen Versicherungs- und Anlagevermittler ihre Kunden entlang eines Regelwerks befragen, das selbst Fachleute vor Herausforderungen stellt. Die Abfrage verlangt Erläuterungen zu drei umfangreichen europäischen Verordnungen. Kunden verzichten häufig auf die Angabe von Präferenzen, weil sie die Inhalte nicht nachvollziehen können, während Berater gezwungen sind, Abfragen zu wiederholen, obwohl passende Produkte fehlen.

„Die Reform der Produktkategorien in der Offenlegungsverordnung macht die Präferenzabfrage nun nicht automatisch praktikabler. Wer Reformen anstößt, muss auch die Nahtstellen überprüfen, an denen Regulierung in die Praxis übersetzt wird“, betont Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands.


Das könnte Sie auch interessieren:

Die Branche hat bereits aufgezeigt, wie sich die Präferenzabfrage aus ihrer Sicht praxisnäher gestalten ließe: Ein zentraler Punkt ist ein größerer Handlungsspielraum für Berater und Kunden. Anleger sollen nicht zu detaillierten Festlegungen gedrängt werden, sondern darauf vertrauen können, dass empfohlene Produkte Nachhaltigkeitsziele grundsätzlich berücksichtigen. Berater sollen deshalb zunächst fragen dürfen, ob Kunden damit einverstanden sind, dass ein Produkt entsprechende Ziele erfüllt oder ob sie eigene Erwartungen formulieren möchten. Ebenso fordert die Branche eine klare Haftungszuweisung. Wenn ein Produkt beworbene Nachhaltigkeitsziele verfehlt, dürfe dies nicht zu einer Haftung der Berater führen, die sich auf Angaben der Produktanbieter stützen.

„Die Branche ist bereit, diesen Weg gemeinsam zu gestalten, um die Entscheidung für Nachhaltigkeit in der Produktauswahl auf einen Erfolgspfad zu führen. Die EU-Kommission sollte jetzt nur nicht einen Fehler wiederholen. Sie hat ein verfrühte Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht gegen alle Warnungen durchgedrückt und berücksichtigt sie jetzt als letztes im Veränderungsprozess. Hiermit droht erneut ein Scheitern an der maßgeblichen Anleger-Schnittstelle. Wir erwarten daher nun den dringend folgerichtigen Schritt: die Reform der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“, erklärt Klein.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments