Neuer Gehaltstarifvertrag für Versicherungsvermittler in Kraft

Andreas Vollmer
Foto: BVK
BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer

Zum 1. Juli ist ein neuer Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe in Kraft getreten. Wie und wann sich die Gehälter erhöhen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi einigten sich nach fast fünf Jahren Verhandlungen auf eine zweistufige Gehaltserhöhung:

  • Ab Juli 2025: Gehälter steigen um 8,5 Prozent
  • Ab Juli 2026: Weitere Erhöhung um 2,0 Prozent

Der Tarifvertrag gilt bis zum 30. Juni 2027. Die letzte tarifliche Anpassung datierte aus dem Jahr 2020. BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer betonte, dass die durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung seit 2020 bei lediglich 1,4  Prozent liegt und somit die Vermittlerbetriebe nicht überfordert werden.


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Unternehmen, die seit 2020 eigenständig Gehälter erhöht haben, können diese auf die neuen tariflichen Anpassungen anrechnen. Liegt die unternehmensinterne Erhöhung über 8,5  Prozent, entfällt eine weitere tarifliche Erhöhung. 

Die Ausbildungsvergütungen wurden ebenfalls angepasst:

  • 1. Ausbildungsjahr: 970 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.030 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.100 Euro

Diese liegen laut BVK über dem Branchendurchschnitt, um in Zeiten des Nachwuchsmangels wettbewerbsfähig zu bleiben.

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