One Group: Drohender teilweiser Zahlungsausfall bei weiterer Vermögensanlage

Stift, Taschenrechner, Kalender und Scheckbuch
Foto: Bildagentur PantherMedia / junpinzon
Symbolbild.

Die ProReal Deutschland 7 GmbH informiert in einer Pflichtmitteilung darüber, dass bei der von ihr emittierten Vermögensanlage ein teilweiser Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern droht. Die Vermögensanlage war 2019 von der One Group platziert worden, die Ende 2023 in Turbulenzen geraten ist.

Grund für den drohenden teilweisen Zahlungsausfall ist der Mitteilung zufolge, dass die Emittentin aufgrund des handelsbilanziellen Niederstwertprinzips in ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 den Wert ihrer gegenüber ihrer Darlehensnehmerin bestehenden Forderung in Höhe von rund 107,8 Millionen Euro per 31. Dezember 2023 um knapp 80,2 Millionen Euro berichtigen musste.


Das könnte Sie auch interessieren:

Ob und in welcher Höhe sich aufgrund der bilanziell erforderlichen Einzelwertberichtigung ein tatsächlicher Verlust für die Anleger realisieren wird beziehungsweise wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung der Vermögensanlage erfolgen kann, hänge von der Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin der Emittentin ab, heißt in der Mitteilung, die wie gesetzlich vorgeschrieben über die Finanzaufsicht BaFin veröffentlicht wurde. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

„Entwicklung kann derzeit nicht prognostiziert werden“

Demnach war die Wertberichtigung notwendig, weil eine Überprüfung der von der Darlehensnehmerin an diverse Immobilien-Projektgesellschaften vergebenen Darlehen ergeben habe, dass unter Berücksichtigung der übrigen Gläubiger der Darlehensnehmerin zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 maximal mit Rückflüssen in Höhe von lediglich 30.493.000 Euro an die Emittentin gerechnet werden könne.

Ob und in welcher Höhe sich ein tatsächlicher Verlust für die Anleger realisieren wird sowie wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung der Vermögensanlage erfolgen kann, hänge von der Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin der Emittentin ab, die ihrerseits von der Entwicklung der Nachfrage nach Immobilienprojekten abhänge. „Diese Entwicklung kann derzeit nicht prognostiziert werden, jedoch ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es zu einem Teilausfall der Vermögensanlage kommen wird“, heißt es in der Mitteilung.

Das Erfordernis zur Durchführung der Wertberichtigung der gegenüber der Darlehensnehmerin der Emittentin bestehenden Forderung per 31. Dezember 2023 habe sich am 31. Oktober 2025 mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 manifestiert.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments