P&R: Anlegeranwalt warnt vor Verzicht auf Schadenersatz

Anleger von Containern der insolventen P&R-Gruppe sollten auf keinen Fall auf Schadensersatzforderungen gegen Anlagevermittler oder Finanzberater verzichten, warnt ein Anwalt der Kanzlei KWAG. Diese Folge sei bei Unterzeichnung des Vergleichsvorschlags des Insolvenzverwalters „nicht ausgeschlossen“. 

P&R-Container waren bei Vertrieb und Anlegern einst höchst beliebt (Symbolbild).

Der Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG warnt auch davor, sich jetzt ausschließlich auf den Insolvenzverwalter und den Ausgang des Verfahrens zu verlassen. „Die P&R-Anleger müssen damit rechnen, dass sie am Ende mit einem Bruchteil ihres investierten Kapitals abgefunden werden.“

Der Insolvenzverwalter Michael Jaffè hatte am Montag mitgeteilt, er habe mittlerweile 110 Millionen Euro für die Gläubiger gesichert und habe weitere Summen bis zu insgesamt 560 Millionen Euro in Aussicht. Ab dem kommenden Jahr wolle er Abschläge an die Anleger auszahlen. Betroffen sind rund 54.000 Anleger, die zusammen rund 3,5 Milliarden Euro in die einst höchst beliebten P&R-Container investiert haben.

Vergleich legt nur Berechnungsgröße fest

Voraussetzung für die angekündigten Abschlagszahlungen sei allerdings, dass sich die Anleger einem Vergleich anschließen, der nach Angaben des Insolvenzverwalters bereits einstimmig vom Gläubigerausschuss genehmigt wurde.

Laut Rechtsanwalt Ahrens wird im vorgeschlagenen Vergleich jedoch nicht die Auszahlungssumme vereinbart, sondern nur eine Berechnungsgröße ermittelt, auf deren Grundlage dann die Höhe der jeweiligen Ausschüttung festgelegt wird. Das könne bedeuten, „dass die geprellten Anleger im Insolvenzverfahren schlussendlich mit weniger als zehn Prozent ihres investierten Kapitals abgefunden werden.“

Seite 2: Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb

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