PEPP-Reform: AfW warnt vor sinkender Beratungsqualität

Norman Wirth, AfW, vor einer weißen Backsteinwand.
Foto: AfW / Bettina Straub
Norman Wirth

Die EU-Kommission will das Pan-Europäische Pensionsprodukt mit weitreichenden Änderungen neu beleben. Der AfW warnt jedoch vor massiven Folgen für Beratungsstandards, Vergütungsmodelle und faire Wettbewerbsbedingungen.

Die EU-Kommission hat am 20. November einen Vorschlag zur umfassenden Reform des Pan-Europäischen Pensionsprodukts (PEEP) vorgelegt. Das 2019 eingeführte PEPP sollte grenzüberschreitend eine transparente Altersvorsorge ermöglichen, blieb bislang aber ohne Marktdurchdringung. Nun soll ein Maßnahmenpaket dem Produkt neuen Schub verleihen. Der AfW begrüßt zwar das Ziel, die private Vorsorge zu stärken, sieht in den Reformvorschlägen jedoch deutliche Risiken für Beratung und Vertrieb.

Zentraler Punkt ist die Neugestaltung des Basic-PEPP. Künftig soll bei einer Beratung zu dieser Variante keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen potenzieller Sparer mehr erfolgen. Aus Sicht des Verbands bricht dies mit grundlegenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa. „Die EU-Kommission will ein einfaches Produkt schaffen und senkt dafür zentrale Beratungspflichten ab. Doch Einfachheit ersetzt nicht die fachliche Einordnung in die individuelle Lebenssituation“, betont AfW-Vorstand Norman Wirth.

Er unterstreicht, dass gerade bei langfristiger Altersvorsorge die finanzielle Ausgangslage und die Erfahrung der Anleger entscheidend seien. Die geplanten Änderungen würden die Beratungsqualität schwächen und Risiken für Verbraucher erhöhen. Zugleich soll die Beratung zum Basic-PEPP ausschließlich unabhängig erfolgen, was eine Vergütung durch Produktgeber ausschließt und damit Provisionen untersagt.


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Für den AfW führt die Kombination aus reduzierten Beratungspflichten und eingeschränkten Vergütungsmodellen zu erheblichen Zielkonflikten. Wirth warnt: „Eine Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot – das passt nicht zusammen. Wer hochwertige Altersvorsorgeberatung leisten und für deren Inhalt auch haften soll, braucht ein tragfähiges Geschäftsmodell.“ Nach seiner Einschätzung entsteht ein Regime, das wirtschaftlich kaum darstellbar ist.

Der Verband befürchtet, dass unabhängige Vermittler diesen Bereich künftig nicht mehr abdecken können. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP hingegen als standardisiertes Massengeschäft anbieten – ohne individuellen Beratungsanspruch. Damit drohten Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner und mittelständischer Beratungshäuser.

Mit der geforderten Unabhängigkeit der Beratung würde zudem ein faktisches Provisionsverbot entstehen. Der AfW lehnt solche Verbote ab, da Studien aus Verbandssicht belegten, dass dadurch Beratungs- und Versorgungslücken wüchsen. Die geplante Reform laufe den Erwartungen der Verbraucher an qualifizierte Altersvorsorgeberatung ebenso zuwider wie den hohen deutschen Standards.

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