Pflegeheimkosten steigen weiter: Eigenanteil erreicht 3.245 Euro – im ersten Jahr

Foto: Smarterpix/YuriArcurs
Sorgenvolle Miene angesichts immer weiter steigender Pflegekosten.

Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter spürbar an. Pflegebedürftige müssen im ersten Jahr im Pflegeheim inzwischen deutlich höhere Beträge selbst tragen. Eine aktuelle Auswertung zeigt, wie stark die Belastung wächst.

Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen, zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) vom 1. Januar 2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro im Bundesdurchschnitt, das ist eine Steigerung von 261 Euro (neun Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. Damit ist die Eigenbeteiligung im zweiten Halbjahr 2025 noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr 2025.

Bei der letzten Vdek-Erhebung am 1. Juli 2025 hatten die Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr bundesdurchschnittlich zum ersten Mal die 3.000-Euro-Marke überschritten. Hauptkostentreiber sind gestiegene Pflegepersonalkosten. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig

Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. „Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, erklärt Elsner.


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So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. „Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten.”

Zusammensetzung der Eigenbeteiligung

Die Eigenbeteiligung in Pflegeheimen setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Den größten Anteil macht der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die pflegerischen Kosten inklusive Ausbildungskosten aus, der im ersten Aufenthaltsjahr derzeit bei 1.685 Euro liegt.

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von aktuell durchschnittlich 1.046 Euro sowie die Investitionskosten, die innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig von der Aufenthaltsdauer gleich hoch sind.

Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschuss am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser beträgt seit 2024 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Dadurch sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Allein im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten für diese Zuschüsse auf 6,4 Milliarden Euro. Den anhaltenden Anstieg der Eigenanteile konnten sie jedoch nicht stoppen. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Elsner.

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