Pflegebedürftige, die in einem Heim betreut werden, müssen erneut tiefer in die Tasche greifen. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2025 ist der monatliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit auf durchschnittlich 3.108 Euro gestiegen. Im Vorjahr lag der Betrag noch bei 2.871 Euro. Ein Anstieg um 8,3 Prozent in zwölf Monaten.
Haupttreiber dieser Entwicklung sind laut vdek vor allem steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisiert die wachsende Belastung scharf: „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen.“

Kostenlast auf Pflegebedürftige abgewälzt
In der Diskussion um die künftige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) richtet sich der Blick auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Gruppe hat ihre Arbeit gerade aufgenommen. Ziel ist eine tragfähige Struktur für die Finanzierung der SPV – einer Teilleistungsversicherung, bei der ein großer Teil der Kosten von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden muss.
Der Verband kritisiert, dass die Länder ihrer finanziellen Verantwortung seit Jahren nicht nachkommen. Zwar enthält der Eigenanteil neben dem pflegebedingten Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE) auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionen und Ausbildung. Letztere aber müssten eigentlich von den Bundesländern getragen werden.

„Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 507 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder brächte eine weitere Entlastung um bis zu 114 Euro im ersten Aufenthaltsjahr“, so Elsner weiter.
Zuschüsse mit längerer Heimverweildauer
Wie hoch der Eigenanteil tatsächlich ausfällt, hängt auch von der Aufenthaltsdauer ab. Pflegebedürftige erhalten von den Pflegekassen gestaffelte Zuschüsse: Im ersten Jahr übernehmen die Kassen 15 Prozent des EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dennoch bleiben die Belastungen hoch – insbesondere zu Beginn der Heimunterbringung.