Der Wunsch vieler privat Versicherter, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, beruht meist auf den stark steigenden Beiträgen im Alter. Die bessere medizinische Versorgung ist kein Grund für den Wechsel – im Gegenteil: Die private Krankenversicherung (PKV) bietet hier meist mehr. Wer sich jedoch nur aus Kostengründen für die PKV entscheidet, trifft meist eine falsche Wahl. Die PKV ist kein Sparmodell, sondern sollte wegen der besseren medizinischen Leistungen gewählt werden. Das sagen wir auch jedem unserer Kunden in der Beratung zur privaten Krankenversicherung.
Vor dem 55. Geburtstag bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten für den Wechsel zurück in die GKV:
● Arbeitslosigkeit: Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, wird wieder versicherungspflichtig und muss in die GKV wechseln. Es sei denn, man lässt sich innerhalb von drei Monaten befreien und war zuvor mindestens fünf Jahre durchgängig PKV-versichert. Bei Bezug von Bürgergeld besteht keine Wechselmöglichkeit – man bleibt in der PKV.
● Angestelltenverhältnis: Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro), wird automatisch die Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Dies kann etwa durch einen Jobwechsel, Teilzeit, Elternzeit oder Pflege eines Familienmitglieds geschehen. In bestimmten Ausnahmefällen, wie einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, kann man dennoch freiwillig in der PKV verbleiben.
● Selbstständige: Ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze ermöglicht die Rückkehr in die GKV, solange die Selbstständigkeit nur nebenberuflich weitergeführt wird.
● Studenten: Nach dem Studium können sie bei entsprechender Angestelltentätigkeit zurück in die GKV. Eine Anwartschaft auf die PKV ist hier oft sinnvoll, um später problemlos zurückkehren zu können.
Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr wird es kompliziert: Der Gesetzgeber schließt einen Wechsel in die GKV grundsätzlich aus, um das Solidarsystem zu schützen. Nur wer in den letzten fünf Jahren vor dem Wechsel mindestens einen Tag gesetzlich versichert war und in mehr als der Hälfte dieser Zeit pflichtversichert war, hat noch Chancen.
Eine weitere Ausnahme ist die Familienversicherung über Ehe- oder Lebenspartner, wenn das eigene Einkommen unter 535 Euro (bzw. 556 Euro bei Minijob) liegt. Diese Konstellation ist jedoch selten und im Rentenalter kaum realistisch.
Angebote, mit Hilfe eines Scheingewerbes im Ausland in die GKV zurückzukehren, sind riskant und können als Sozialversicherungsbetrug gewertet werden. Die Folgen reichen von Rückabwicklung des Wechsels bis zum Verlust des Versicherungsschutzes. Auch hohe Kosten im fünfstelligen Bereich für solche Angebote sind keine Seltenheit.
Wer nicht zurück in die GKV kann, sollte über einen internen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG nachdenken. Oft lassen sich so Beiträge senken, ohne den Anbieter zu wechseln. Viele Versicherer bieten zudem spezielle Tarife für Rentner oder finanziell belastete Versicherte an, wie den Basis-, Standard- oder Notlagentarif. Wichtig: Leistungen prüfen und nicht nur auf den Preis schauen.
Unnötige Beitragsbelastungen vermeiden
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war, kann im Ruhestand in die günstigere Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Diese Regelung ist besonders relevant für alle unter 55-Jährigen mit Wechselabsicht.
Ein Beispiel: Wer mit 18 Jahren zu arbeiten beginnt und mit 67 in Rente geht, durchläuft 49 Erwerbsjahre. Die zweite Hälfte beginnt mit etwa 42,5 Jahren. Um in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden, muss man ab diesem Zeitpunkt fast durchgängig gesetzlich krankenversichert sein.
Ein Rückwechsel von der PKV in die GKV ist möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Wer langfristig plant, kann unnötige Beitragsbelastungen vermeiden und sich gleichzeitig bestmöglich absichern. Lassen Sie sich unbedingt individuell beraten – nicht zuletzt wegen der komplexen Rechtslage.
Autor Bastian Kunkel ist Finanzfachwirt (FH) und Gründer des Onlineversicherungsmaklers „Versicherungen mit Kopf“ mit aktuell über 850.000 Followern auf YouTube, Instagram, TikTok und LinkedIn. Er ist zudem Spiegel-Bestseller-Autor.