Rückschlag für Trump: Supreme Court kippt zentrale Zölle

Foto: ChatGPT/Cash.
Oberstes Gericht der USA kassiert zahlreiche von Donald Trump im Alleingang verhängte Zölle.

Der Supreme Court bremst Donald Trumps aggressive Zollpolitik aus. Die Richter sehen seine Berufung auf ein Notstandsgesetz als unzulässig an. Damit fehlt weiten Teilen der bisherigen Handelspolitik eine tragfähige Grundlage – mit offenen Folgen für Unternehmen und Handelspartner.

US-Präsident Donald Trump hat im Streit um seine aggressive Zollpolitik eine Niederlage vor dem Supreme Court kassiert. Das Oberste Gericht der USA entschied, dass Trump seine Befugnisse überschritten hat, als er sich auf ein Notstandsgesetz berief, um umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner zu verhängen – darunter auch die Europäische Union. Die Entscheidung fiel mit einer deutlichen Mehrheit von sechs zu drei der insgesamt neun Richterinnen und Richter.

Mit dem Urteil fehlt weitreichenden Zöllen Trumps nun eine rechtliche Grundlage. Trumps Team hatte allerdings bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor dem Gericht zu versuchen, auf andere rechtliche Grundlagen zurückzugreifen, um die Zollpolitik des US-Präsidenten weiterhin durchsetzen zu können. Zahlreiche Handelspartner der USA dürften nun also zwar auf Erleichterungen bei US-Zöllen hoffen. Ob diese langfristig tatsächlich kommen, ist aber unklar.

Um welche Zölle es geht

Der US-Präsident hatte sich unter anderem bei den erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zöllen auf das Notstandsgesetz berufen, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.

Es war zunächst nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf US-Zölle auswirkt, die im Rahmen solcher Handelsabkommen vereinbart wurden. Unklar war zunächst auch, ob Unternehmen Rückerstattungen für bereits gezahlte Abgaben erhalten. Beobachter und Richter warnten in der Vergangenheit vor einem möglichen bürokratischen „Chaos“, sollte die Regierung verpflichtet werden, Milliardenbeträge auszuzahlen.

Was die Entscheidung bedeutet

Die Entscheidung schränkt präsidiale Befugnisse in der Handelspolitik, die Trump bislang für sich beansprucht hatte, stark ein. Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Außenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen. Für Trump, der immer wieder betont, dass Zölle zu seinen Lieblingsinstrumenten zählen, ist das eine große Niederlage.

Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat er Zölle gegen zahlreiche Länder verhängt, darunter auch gegen die EU-Staaten. Seine Regierung berief sich dabei auf den „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA). Das Gesetz aus dem Jahr 1977 besagt, dass ein Präsident im Krisenfall Dekrete erlassen kann, ohne den Kongress anrufen zu müssen. Trump argumentierte, ein dauerhaftes Ungleichgewicht im internationalen Handel gefährde die nationale Sicherheit und sah den Notstand im Land deshalb als erfüllt an.

Mehrere US-Unternehmen und Bundesstaaten zogen gegen diese Praxis vor Gericht. Untere Instanzen entschieden zu ihren Gunsten, doch Trump legte Berufung ein, sodass die Zölle zunächst bestehen blieben und das Verfahren schließlich vor dem Supreme Court landete.

Bereits während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. In Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen. (dpa-AFX/fm)

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