Schlaglochpisten nach Frost: Warum Ansprüche gegen den Staat selten greifen

Foto: Cash./KI-generiertes Symbolbild
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und auf Gefahren hinzuweisen. In der Praxis scheitern Schadenersatzansprüche jedoch häufig.

Frost und Tauwetter haben viele Straßen in Deutschland stark beschädigt. Schlaglöcher nehmen spürbar zu – und mit ihnen die Schäden an Fahrzeugen. Für Vermittler stellt sich die Frage, welche Police greift und warum Ansprüche gegen den Staat meist scheitern.

Der lange Winter hat zahlreiche Straßen in Deutschland in eine Schlaglochpiste verwandelt. Der brandenburgische Landesbetrieb Straßenwesen meldet deutlich mehr Schäden als in den Vorjahren. Besonders bei wechselhaftem Frost- und Tauwetter verschärft sich die Lage.

Dringt Wasser in kleine Risse im Asphalt ein und gefriert, dehnt es sich aus und sprengt den Belag. Der rollende Verkehr vergrößert die Schäden weiter. Vor allem marode Straßen sind anfällig für diese Entwicklung.

Für Autofahrer steigt damit das Risiko kostspieliger Reparaturen. Umso wichtiger ist es, im Schadenfall richtig zu reagieren.

Richtig dokumentieren – Regulierung beschleunigen

Wer in ein Schlagloch fährt und anschließend einen Schaden feststellt, sollte die Situation sorgfältig dokumentieren. Fotos von Unfallstelle, Schlagloch und Fahrzeugschäden sind ebenso wichtig wie Angaben zu Ort und Zeitpunkt. Auch vorhandene Warnhinweise sollten festgehalten werden.

Bei größeren Schäden oder wenn das Schlagloch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet, empfiehlt sich die Verständigung der Polizei. Eine lückenlose Dokumentation kann die spätere Regulierung deutlich vereinfachen.

„Eine gute Dokumentation mit Fotos und allen relevanten Angaben erleichtert und beschleunigt die Regulierung durch die Versicherung erheblich“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Welche Police leistet – und welche nicht

In der Regel übernimmt die Vollkaskoversicherung Schäden durch Schlaglöcher am eigenen Fahrzeug. Dazu zählen beschädigte Reifen und Felgen, verbogene Spurstangen, Schäden an Radaufhängung oder Fahrwerk sowie Risse in der Ölwanne.


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Allerdings tragen Versicherte die vereinbarte Selbstbeteiligung. Zudem kann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Wildunfälle oder Naturgefahren ab, nicht jedoch Schäden durch Schlaglöcher.

Staatliche Haftung mit hohen Hürden

Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und auf Gefahren hinzuweisen. In der Praxis scheitern Schadenersatzansprüche jedoch häufig am Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

„Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen den Staat sind hoch. Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können“, so Asmussen.

Sind Warnschilder aufgestellt oder war der Fahrer zu schnell unterwegs, sinken die Erfolgsaussichten auf staatlichen Ersatz nahezu vollständig. Das Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung verpflichtet Verkehrsteilnehmer, Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen.

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