So müssen Wohnungs- und Hauseigentümer versichert sein

Die eigene Immobilie erfüllt Wohnträume und ist häufig der größte Vermögensposten. Deshalb rät der IVD allen Eigentümern, ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Denn im Schadensfall können Traum und Vermögen rasch platzen. 

„Eigentum verpflichtet zur Vorsorge. Extreme Wetterereignisse wie die Stürme in den vergangenen Monaten oder Hochwasser, wie sie beispielsweise alle paar Jahre an Rhein oder Elbe auftreten, können nicht nur das eigene Heim unbewohnbar machen. Sie ziehen auch häufig hohe Folgekosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich nach sich“, sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes IVD.

Niemals ohne Wohngebäudeversicherung

Auch unbeabsichtigte Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht könnten ruinöse Folgen für den Eigentümer haben. Deshalb rät der IVD allen Eigentümern, egal ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt, sich gut abzusichern.

Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Hauseigentümer sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, unabhängig davon, ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten.

„Grobe Fahrlässigkeit oft nicht versichert“

Wohnungseigentümer benötigen keine eigene Versicherung, sie sind oder werden im Rahmen der Eigentümergemeinschaft anteilig versichert. „Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten sind häufig nicht in den Standardtarifen von Wohngebäudeversicherungen enthalten.

Bricht also wegen einer vergessenen Kerze ein Feuer aus, bleibt der Eigentümer auf den Folgekosten sitzen. Es ist deshalb ratsam, beim Abschluss auf einen Tarif zu achten, der auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt“, rät Hegenbarth.

Klären, was versichert ist

Schäden durch extreme Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind nur selten in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Solche Elementarschäden können die Immobilie unbewohnbar machen oder sogar gänzlich zerstören.

Deshalb rät der IVD allen Eigentümern in Risikogebieten, den sogenannten Wohngefährdungszonen, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. „Eigentümer sollten mit ihrem Wohngebäudeversicherer klären, ob die Police auch Elementarschäden umfasst. Ist das nicht der Fall, sollte eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Kommt es zu einem Hochwasser oder einer Lawine, kann die Schadenshöhe den Eigentümer in die private Insolvenz führen“, sagt Hegenbarth.

Elementarschäden sehen unterschiedlich aus

Bei der häufigsten Art von Elementarschäden in Deutschland, Hochwasser und Überschwemmung, ist ein Versicherungsschutz häufig nur möglich, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass er Präventionsmaßnahmen getroffen hat, wie sie das Wasserhaushaltsgesetz §§ 72 – 78 vorschreibt.

Eigentümer können das Risiko beispielsweise mit druckdichten Fenstern im Keller und Erdgeschoss oder Dammbalkensystemen an den Türen senken.

Besitzer eines größeren Öltanks sollten auf jeden Fall eine private Gewässerschadenhaftpflicht beziehungsweise Öltankversicherung besitzen. Sach- und/oder Personenschäden durch auslaufendes Öl oder Heizöl im Haus oder Keller, in Gewässer, Grundwasser oder in das Erdreich können hohe Schadensersatzforderungen durch Dritte nach sich ziehen.

Kleinere Öltanks bei selbst genutzten Gebäuden sind aber bereits häufig in der normalen privaten Haftpflichtversicherung miterfasst, so dass sich hier eine separate Versicherung erübrigt. Dies sollte man prüfen.

Auch Haftpflichtfragen absichern

Die eigene Immobilie kann auch selbst eine Schadensquelle für Dritte und die Umwelt darstellen. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen, dass von der eigenen Immobilie keine Gefahr für die Person oder den Besitz anderer ausgeht. Im Schadensfall haftet der Eigentümer.

Eigenheimbewohner können sich für solche Fälle über die Privathaftpflichtversicherung absichern. Ist die Immobilie vermietet, muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen eine solche Police, um bei Haftungsansprüchen versichert zu sein.

„Eigentümer sollten diesen Versicherungsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Herabfallende Äste, schlecht gesicherte Gehwege im Winter – solche Haftungsfälle können sich sehr schnell einstellen“, so Hegenbarth.

Angehörige im Todesfall absichern mit Risikolebensversicherung

Für den Fall, dass die Immobilie noch nicht abbezahlt ist und der Kredit eine längere Laufzeit aufweist, empfiehlt es sich, für den Fall vorzusorgen, dass der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird oder stirbt. Sonst müssen die Angehörigen für die Kredit- und Immobilienschulden aufkommen. Eine Risikolebensversicherung sichert dieses Risiko ab. Banken fordern häufig eine solche Police, bevor sie ein Immobiliendarlehen bewilligen.

Foto: Shutterstock

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