Die HEP Kapitalverwaltung AG kooperiert mit dem Berliner WealthTech NAO. Ab sofort können Anlegerinnen und Anleger den von HEP initiierten „Hep solar Invest ELTIF“ vollständig digital über die NAO-App zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt ein Euro, teilt der auf Photovoltaik spezialisierte Asset Manager mit.
Mit dem Schritt ergänzt die Gesellschaft ihre bestehenden Vertriebswege um einen digitalen Direct-to-Consumer-Ansatz. Ziel ist es, den Fonds einem breiteren Anlegerkreis zugänglich zu machen. Die technische Abwicklung – von der Konto- und Depoteröffnung bis zur Zeichnung – erfolge vollständig online.
NAO positioniert sich als mobiler Broker für Private und Alternative Investments. Die Plattform richtet sich an Retail-Investoren und vermittelt Zugang zu Anlageklassen, die bislang vor allem vermögenden Privatpersonen und institutionellen Investoren vorbehalten waren.
Digitale Infrastruktur für Private Markets
Thorsten Eitle, Chief Sales Officer der HEP KVG, verweist auf die strukturellen Veränderungen im Markt für alternative Anlagen. „ELTIFs eröffnen Privatanlegerinnen und -anlegern erstmals einen Zugang zu Anlageklassen, die bislang vor allem institutionellen Investoren vorbehalten waren“, sagt er. „Gleichzeitig bestehen jedoch nach wie vor Hürden, insbesondere in der Abwicklung. Durch die Partnerschaft mit NAO setzen wir auf eine etablierte digitale Infrastruktur, die eine schnelle, sichere und vollständig digitale Abwicklung ermöglicht.“
Auch NAO sieht in der Kooperation einen Schritt zur weiteren Öffnung der Private Markets. „Die Partnerschaft mit der HEP KVG zeigt, wie moderne Technologie Private Markets transformiert”, sagt Robin Binder, Gründer und CEO von NAO. „Mit ‚Private Market Brokerage as a Service‘ bauen wir die letzten Barrieren zum Zugang zu institutionellen Anlageklassen ab.“
Der „hep solar Invest ELTIF“ investiert in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Photovoltaik- und Speicherprojekten in Europa, Kanada, USA und Japan. Der Fonds ist als Impact-Fonds nach Artikel 9 der europäischen Offenlegungsverordnung klassifiziert.














