Solvency II: „Spielraum für die Auslegung der Kriterien“

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV
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Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV

Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die finale Ausgestaltung des Aufsichtsrahmens Solvency II. Worauf sich der GDV jetzt konzentrieren will.

„Im Ergebnis ist eine ausbalancierte Weiterentwicklung des bereits bestehenden Rechtsrahmens herausgekommen, mit dem die Versicherer gut arbeiten können”, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Mit Blick auf die aufsichtlichen Anforderungen an den Versicherungssektor erklärt Asmussen: „Alle Versicherer in Deutschland erfüllen ausnahmslos die Solvenzanforderungen. Es ist sichergestellt, dass sie die Leistungsverpflichtungen jederzeit bedienen können. Das gilt schon unter den bisherigen Anforderungen und das wird auch in Zukunft so bleiben.“

Nach dem politischen Abschluss des Reviews werde man sich jetzt auf die nachgelagerte Gesetzgebung und die nationale Umsetzung konzentrieren. „Die neuen Regeln lassen Spielraum für die Auslegung der Kriterien. Hier sollte bei der Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, möglichst vielen auch kleinen Unternehmen den Zugang zu diesen Erleichterungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Berichtswesen”, so Asmussen.


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Zu den neuen Nachhaltigkeitsanforderungen erklärt der GDV- Hauptgeschäftsführer: „Ziel von Solvency II ist der Schutz der Versicherungsnehmer. Es ist deshalb richtig, dass sich die neuen Regeln auf die Risiken fokussieren, die sich aus der Transition und dem Klimawandel für Versicherer ergeben.“

Mit der IRRD-Richtlinie hat das Europäische Parlament auch Regeln für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen in der EU endgültig verabschiedet. Die IRRD ergänzt das vorhandene Regelwerk. Die nationalen Aufsichtsbehörden wie etwa die deutsche Finanzaufsicht Bafin sollen demnach künftig sicherstellen, dass eine Mindestanzahl von Versicherungsunternehmen in jedem Mitgliedsstaat der EU dazu verpflichtet wird, präventive Sanierungspläne aufzustellen. Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, dafür notwendige Informationen bereitzustellen.

„Bei der Umsetzung der Richtlinie ist eine doppelte Berichterstattung zu bereits von der Bafin im Rahmen der laufenden Aufsicht erhobenen Informationen in jedem Fall zu vermeiden. Das würde nur den Aufwand für die Unternehmen erhöhen und keinen Mehrwert schaffen“, sagt Asmussen. Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie ist dieser Aspekt aus Sicht der Versicherer besonders zu beachten.

Nach der endgültigen Verabschiedung der Richtlinien durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der Regelwerke in nationales Recht. 

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