Standardprodukt reicht nicht: Mehrheit will Beratung zur Altersvorsorge

Helge Lach
Foto: Tobias Koch
Helge Lach

Das geplante Altersvorsorgereformgesetz setzt auf einfache, kostengünstige Standardprodukte und mehr Eigenverantwortung. Eine aktuelle Diva-Sonderbefragung zeigt jedoch: Viele Bürger fühlen sich ohne Beratung überfordert – und wünschen sich mehr Sicherheit.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz will die Bundesregierung die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu ordnen. Vorgesehen sind eine neue Förderlogik, größere Produktvielfalt und ein Standardprodukt mit klar definierten Anlageoptionen, niedrigen Kosten und Online-Abschluss. Ziel ist es, den Zugang zu vereinfachen und mehr Menschen zu erreichen.

Eine repräsentative Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) unter 2.000 Bürgerinnen und Bürgern zeichnet jedoch ein differenziertes Bild. Demnach sehen sich viele nicht in der Lage, die geplanten Neuerungen eigenständig zu bewerten.

Besonders ausgeprägt ist der Beratungsbedarf bei Menschen mit geringem Einkommen. „Gerade Geringverdiener, für die das Standardprodukt primär gedacht ist, sehen sich mehrheitlich (69,2 Prozent) nicht in der Lage, die Neuerungen ohne Beratung zu durchschauen. Aber auch von den Durchschnitts- und Besserverdienenden will sich rund die Hälfte beraten lassen. Wir stellen uns die Frage, wie die Breite der Bevölkerung erreicht werden soll, wenn Beratung entgegen dem Bedarf politisch nicht gewünscht und ihre Bezahlung mit einem Zillmerverbot kaum noch möglich ist“, kommentiert Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung.


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Auch Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor des Diva, weist auf mögliche Zielkonflikte hin: „Aktuell ist geplant, dass jeder Anbieter am Markt ein Standardprodukt anbieten muss. Es wird also trotz aller Regeln dafür eine erhebliche Produktvielfalt mit signifikanten Leistungs- und Kostenunterschieden geben. Die Blaupause für das Problem liefern heute schon die ETFs. Viele haben diese im Depot, ohne so richtig zu wissen, was sie enthalten, geschweige denn, was die zugrunde liegenden Titel für Risiken beinhalten. Alles spricht also dafür, auch beim Standardprodukt Beratung vorzusehen.“

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dabei handelt es sich um einen staatlich geförderten Fondssparplan mit Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen soll. Während bislang vor allem private Rentenversicherungen die geförderte Altersvorsorge prägten, könnte sich das Gewicht künftig verschieben.

Die Befragung legt jedoch nahe, dass viele Bürger Sicherheit höher gewichten als Renditechancen. Nur 26,7 Prozent geben an, dass ihnen Rendite wichtiger ist als eine garantierte lebenslange Rente. Umgekehrt wünschen sich mehr als zwei Drittel eine feste, garantierte monatliche Zahlung.

Sicherheitsorientierung prägt Präferenzen

Schellenberger sieht darin einen möglichen Widerspruch zur Reformarchitektur: „Mit 26,7 Prozent gibt weniger als ein Drittel der Befragten an, dass ihnen Rendite wichtiger ist als eine garantierte lebenslange Rente. Im Umkehrschluss wollen aber über zwei Drittel letzteres. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob das Gesetz die richtigen Schwerpunkte setzt. Denn gerade private Rentenversicherungen sind beratungsintensiv. Wenn aber Beratung nicht mehr adäquat bezahlt wird, werden im Zweifel private Rentenversicherungen gar nicht mehr angeboten. Sie sind aber für die meisten das richtige Produkt. Auch hier führt das Zillmerverbot in die völlig falsche Richtung“.

Kritisch bewertet das Diva zudem, dass die Absicherung einer Erwerbsunfähigkeit künftig nicht mehr aus dem geförderten Beitrag finanziert werden darf. Angesichts von rund 2 Millionen erwerbsgeminderten Menschen in Deutschland sei das Risiko erheblich. 43,2 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, entsprechende Bausteine weiterhin in die geförderte Vorsorge integrieren zu können. 44,4 Prozent sichern sich nach eigenen Angaben zusätzlich selbstständig ab, während 12,4 Prozent keinerlei Absicherung gegen Erwerbsminderung haben.

Für Lach zeigen die Ergebnisse klaren Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren: „Aus unserer Sicht, und das bestätigen die Befragungsergebnisse durchaus, gibt es im Gesetzentwurf doch die eine oder andere Regelung, die eher politisch motiviert ist und weniger daran, das Gesetz zu einem echten Erfolg zu machen. Und der kann ja nur in einem möglichst hohen Verbreitungsgrad liegen. Was nutzt es, gewünschte Produktbausteine nicht mehr zuzulassen, Beratung nicht mehr adäquat zu bezahlen und die private Rentenversicherung an den Rand zu drängen, wenn die Mehrheit der Menschen genau das will oder braucht?“

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