Streit um Kassenleistungen: Bringen Streichungen wirklich Entlastung?

Foto: Cash./KI-generiertes Bild
Kassenleistungen streichen um zu sparen: Die Forderung stößt auf deutliche Kritik.

Die Debatte um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung gewinnt an Schärfe. Der Vorschlag, freiwillige Zusatzleistungen zu streichen, verspricht Einsparungen in Milliardenhöhe. Welche Folgen hätte er für Versicherte?

Die Forderung, freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen, sorgt für Diskussionen. Angesichts der angespannten Finanzlage bringt der Chef der Kassenärzte, Dr. Andreas Gassen, eine Streichung ins Spiel. Rund eine Milliarde Euro jährlich ließen sich so einsparen.

Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals Gesetzlichekrankenkassen.de, widerspricht dem Vorstoß sehr deutlich. „Diese Forderung ist in mehrfacher Hinsicht absurd: Sie lohnt sich finanziell kaum, lenkt vom schlechten ärztlichen Kostenmanagement ab und würde 90 Prozent der Bevölkerung den kostenfreien Zugang zu wichtigen Gesundheitsmaßnahmen, wie etwa erweiterten Schutzimpfungen, verwehren!“


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Tatsächlich relativiert sich die genannte Summe im Gesamtkontext. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen lagen 2025 bei 347 Milliarden Euro. Der GKV-Schätzerkreis erwartet für freiwillige Zusatzleistungen Kosten von 1,9 Milliarden Euro.

Geringes Einsparpotenzial bei Beiträgen

Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung entspricht ein Beitragsprozentpunkt rund 17 Milliarden Euro. 1,7 Milliarden Euro machen demnach 0,1 Prozent im Beitragssatz aus. „Würden also nach dem Vorschlag von Herrn Gassen alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden, wäre der Krankenkassenbeitrag um rund 0,11 Prozentpunkte reduzierbar“, so Thomas Adolph, der sich seit mehr als 25 Jahren mit Zusatzangeboten gesetzlicher Krankenkassen befasst. „Für diese vergleichsweise geringe Einsparung würden aber sofort viele wichtigen Versorgungselemente entfallen“, mahnt er.

Zu diesen Elementen zählen Leistungen, die viele Versicherte als selbstverständlich ansehen. Selbst Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, sind keine originären Regelleistungen. „Trotzdem zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese als freiwillige Leistung und ermöglichen so auch finanziell nicht gut gestellten Menschen wichtigen Schutz”, erklärt Thomas Adolph. „Das aufs Spiel zu setzen, können wir als Gesellschaft nicht wollen!“

Zusatzleistungen betreffen Prävention und Versorgung

Auch erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, etwa zur Darmkrebs- oder Hautkrebsfrüherkennung bei familiärer Vorbelastung oder in kürzeren Intervallen, fallen unter die freiwilligen Leistungen. Mit Blick auf den Darmkrebsmonat März betont Adolph die Bedeutung der Vorsorge. „Kommende Woche beginnt der Darmkrebsmonat März, in dem zahlreiche Expertinnen und Experten wieder daran erinnern werden, wie wichtig die Darmkrebsvorsorge ist und wie viele Leben damit gerettet werden können – mittlerweile auch durch immunologische Stuhltests von daheim. Was soll ich sagen? Alles freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen!“, so Adolph.

Hinzu kommen Leistungen wie die Rufbereitschaftspauschale für Hebammen, die einzelne Kassen übernehmen. „Die Rufbereitschaftspauschale von Hebammen wird von einigen Kassen bezahlt. Und wir wissen, dass die wenigen Hebammen, die wir noch haben, bereits durch gesetzliche Vorgaben und geringe Vergütung bereits belastet sind.”

Auch Haushaltshilfen oder zusätzliche häusliche Krankenpflege über den gesetzlichen Anspruch hinaus werden über freiwillige Leistungen finanziert. Ein gesetzlicher Anspruch besteht bislang nur, wenn ein Kind bis zwölf Jahre im Haushalt lebt. „Was aber tun Alleinerziehende mit älteren Kindern und was vor allem die zahlreichen Alleinstehenden, wenn diese Zusatzleistung jetzt wegfallen würde?”, fragt Adolph.

Kritik an Terminservices als Alternative

Statt Zusatzleistungen zu streichen, verweist Adolph auf andere Ausgabenposten. Er nennt die ärztlichen Terminservices, die zusätzlich vergütet werden. Laut Bericht des Bundesrechnungshofes summieren sich deren Kosten von 2019 bis Mitte 2024 auf 2,9 Milliarden Euro.

„Zudem hat unlängst der Bundesrechnungshof moniert, dass eine Verbesserung der Versorgungsqualität insgesamt durch dieses Service-Angebot nicht festgestellt werden konnte”, sagt Thomas Adolph. „Die Sinnhaftigkeit von Schutzimpfungen, einer Hebamme in Rufbereitschaft oder der Möglichkeit von häuslicher Krankenpflege liegt hingegen auf der Hand!“

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