Investitionen von Versicherungen in Reits sollen deren Immobilienquote zugerechnet werden. Bei der Beschränkung für Geldanlage in Aktien, die der Gesetzgeber den Assekuranzen auferlegt, sollen die Immobilien-Aktiengesellschaften nicht mit eingerechnet werden. Dies kündigte einem Bericht der ?Börsen-Zeitung? zufolge die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks an.
Die so genannte Anlageverordnung, der Versicherungen unterliegen, werde Anfang nächsten Jahres entsprechend angepasst. Damit werden Reit-Investments für Versicherungen attraktiver, da sie dieselbe Investitionssumme in Aktien anlegen können wie bei der bislang geltenden Rechtslage.