Versicherungsschutz für E-Bikes oder die magische Grenze von 25 Km/h

Foto: BdV/Achenbach
"Maximal 25 Stundenkilometer und nicht über 250 Watt Motorleistung"

Die Bandbreite an Elektro-Bikes ist riesig und die Frage nach einem optimalen Versicherungsschutz umso komplizierter. Der Bund der Versicherten (BdV) klärt über optimale Absicherung von E-Touren-Bike, Pedelec & Co. auf.

„Viele Fahrradbegeisterte möchten ihr teures Elektrofahrrad gegen Diebstahl absichern. Das geht über die Hausratversicherung – allerdings nur, wenn die E-Bikes oder Pedelecs maximal 25 Stundenkilometer schnell sind und die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Für Schäden, die man Dritten mit einem solchen Fahrzeug zufügt, kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. Sie wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Schnellere Elektroräder erfordern hingegen einen anderen Versicherungsschutz.

Die Sache mit der Höchstgeschwindigkeit

Um sich die Suche nach einer geeigneten Versicherung zu erleichtern, ist es ratsam, das Bike vorab nach seiner Höchstgeschwindigkeit zu klassifizieren, sagt Boss. Während E-Bikes 20 bis 45 km/h schnell sein können, erreichen sogenannte Pedelecs maximal 25 km/h – in diese Kategorie fallen die meisten Elektrofahrräder. Eine Ausnahme sind S-Pedelecs, deren Höchstgeschwindigkeit ebenfalls bei 45 km/h liegt. „Alle motorisierten Zweiräder, deren Geschwindigkeit die 25er-Marke überschreitet, gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge des Typs ‚Leichtkrafträder mit geringer Leistung‘. Sie müssen durch ein Versicherungskennzeichen, umgangssprachlich ‚Mofa-Kennzeichen‘, abgesichert werden“, so Boss weiter.

Nachtklausel vereinbaren

Bei Hausratversicherungen, die Elektroräder einschließe, sei zwar der Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Raum wie dem Keller oder der Wohnung abgesichert. „Da das eher selten vorkommt, ist ein extra Fahrraddiebstahlschutz empfehlenswert“, sagt Boss. Hier sollte nach Aussage der Expertin eine Nachtklausel vereinbart werden. Denn sie schließe auch Diebstähle zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ein, wenn das Rad in Gebrauch sei. „Ein Fahrrad gilt als ‚in Gebrauch‘, wenn Versicherte das Rad anschließen und noch in derselben Nacht weiterfahren wollen“, erklärt Boss.

Privathaftpflicht – Beitragsfreien Einschluss prüfen

Für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer sollte eine Privathaftpflichtversicherung zur Grundausstattung gehören. Denn fügt man bei einer Fahrt einer anderen Person einen Schaden zu, greife die Privathaftpflichtversicherung, so Boss. Allerdings müssen bei elektrounterstützten Fahrrädern auch hier besondere Bestimmungen beachtet werden.

Am einfachsten ist die Absicherung von Pedelecs. Sie sind oftmals beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie folgende technische Voraussetzungen erfüllen: Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung höchstens 6 km/h; der E-Motor läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) und der E-Motor schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab. „Am besten erfragt man im Vorwege beim Privathaftpflichtversicherer, ob ein beitragsfreier Einschluss tatsächlich möglich ist“, sagt Boss.

Helm und Mofa-Führerschein

E-Bikes, die 45 km/h erreichen, dürfen nur mit Helm und Mofa-Führerschein gefahren werden. Ähnlich sieht es beim S-Pedelec aus, das sogar als Kleinkraftrad kategorisiert wird und für das ebenfalls ein Mofa-Führerschein erforderlich ist. Wer sich ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt einen Kfz-Haftpflichtschutz und damit ein Versicherungskennzeichen, über das die Fahrerin oder der Fahrer dann haftpflichtversichert ist. Der Versicherungsschutz kostet im Jahr zwischen 20 und 50 Euro.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist aufgrund der oftmals hohen Anschaffungskosten gut zu überlegen und kostet zusätzlich zwischen 22 und 50 Euro jährlich, wenn eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart wird. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile, die beispielsweise durch Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung, durch Diebstahl und Raub oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung entstanden sind. Wer sich zudem auch gegen Vandalismus absichern möchte, benötigt eine Vollkaskoversicherung. Diese Absicherung wird von Versicherern selten angeboten und die Kosten liegen im dreistelligen Bereich.

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