Vom Sturz mit der Kaffeetasse

Dr. Sebastian Grabmaier, JDC

Die Gruppenunfallversicherung ist mehr als ein Lückenfüller. Welche Faktoren – abgesehen von der verstärkten Nutzung des Homeoffice – Vermittlern derzeit gute Chancen bieten, das Thema zu beraten.

Die Gruppenunfallversicherung (GrUV)  schließt die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung, denn diese leistet nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg von/zur Arbeitsstätte. Unfälle bei Arbeitsfahrten oder Dienstreisen können strittig werden. Die GrUV schützt weltweit, 24/7 und bei jedem messbaren Invaliditätsgrad. 

Goody für Mitarbeiter

„Die Gruppenunfallversicherung ist ein Goody, das Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten können. Durch Gruppenrabatte können günstigere Beiträge vereinbart werden”, so Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von JDC. Die Versicherung lässt sich individuell gestalten, wie Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung von Fonds Finanz, ausführt.  Es können namentlich genannte Personen oder Gruppen versichert werden, mit jeweils individuellen Leistungsarten und Versicherungssummen. Der Mitarbeiter kann einen Direktanspruch auf die Leistungen haben oder die Abwicklung läuft über das Unternehmen, das immer Versicherungsnehmer ist.

Bei den oft als Personengesellschaften geführten KMUs sichert die GrUV Firmeninhaber, die oft nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, gegen Unfallfolgen ab. Ähnliches gilt für  geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.  

Komplizierte Homeoffice-Situation

Zu beachten ist auch die derzeitige Homeoffice-Situation. Stürzt ein Arbeitnehmer und verletzt sich, wenn er Toner aus dem Keller holt, wäre er abgesichert. Aber nicht, wenn er beim Kaffeeholen aus der Küche stürzt. Die GrUV würde leisten, denn es muss „im Falle eines Unfalls keine Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Tätigkeiten vorgenommen werden”, so Schönteich. 

Weiterhin kann die GrUV für das Unternehmen wichtige Mitarbeiter absichern und bietet steuerliche Vorteile, denn die GrUV-Beiträge gelten als Betriebsausgaben. Und: Mitarbeiter fühlen sich durch diese Absicherung geschätzt, das Arbeitgeberimage verbessert sich. Ein „Corporate Benefit“, um Mitarbeiter zu binden und neue Mitarbeiter zu finden, so Fonds Finanz. 

Welche Fallstricke wo lauern

Wo gilt für Vermittler: Vorsicht Falle? Kersten Heyn, Leiter Sachversicherung von Netfonds bewertet die GrUV als „leider” häufig unterschätzt und nicht vollständig beraten: „Wer hier die anderen, vielleicht sogar bereits vorhandenen Produktbereiche der betrieblichen Versorgungssysteme, wie beispielsweise betriebliche Pflegeversicherung nicht mitberücksichtigt, verliert schnell den Überblick”. 

Laut Fonds Finanz ist bei einer Pauschalversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer die korrekte Anzahl an Mitarbeitern kennt, da ein Leistungsfall sonst unterversichert sein könnte. Je nach Modell der GrUV seien außerdem individuelle Besonderheiten zu beachten. Es müsse immer Rücksprache mit einem Steuerberater gehalten werden, um die steuerlichen Besonderheiten eines Modells zu beleuchten.

Der Arbeitgeber solle kein eigenständiges Leistungsversprechen auf Invaliditäts- und Todesfallleistungen einräumen, sondern sich verpflichten, einen Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung zu bieten. Sonst könne ein eigenständiges Leistungsversprechen entstehen, das als Versorgungszusage unter das Betriebsrentengesetz fiele.

Autorin Silvia Fischer ist Diplom-Betriebswirtin und Journalistin (FJS)

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