Krypto News mit Folgen für die Steuerplanung: Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Steuerfreiheit für Bitcoin und andere Kryptowerte nach einem Jahr Haltedauer beenden soll. Gewinne aus Beständen, die Anleger ab dem 1. Januar 2027 anschaffen, sollen unabhängig von der Haltedauer pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer kosten. Ursprünglich wollte das Kabinett bereits am 14. Oktober 2026 über den Entwurf beschließen, verpasste diesen Termin jedoch. Der Entwurf steckt damit weiterhin in der Ressortabstimmung. Bis zum 16. Oktober 2026 ist kein neuer Termin dafür festgelegt worden.
Krypto News zur Steuer: Was heute gilt und was sich ändern soll
Nach geltendem Recht greift Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. Verkaufsgewinne bei Kryptowerten sind steuerfrei, sofern mindestens zwölf Monate zwischen Kauf und Verkauf vergangen sind. Seit 2024 gilt zudem eine Freigrenze von 1.000 Euro: Bleibt die Summe sämtlicher privater Veräußerungsgewinne eines Jahres unter dieser Marke, entfällt die Steuerpflicht unabhängig davon, wie lange die Werte gehalten wurden. Der Referentenentwurf löst sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether aus diesem Paragrafen heraus und ordnet sie dem Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG zu. Damit entfiele die Steuerfreiheit nach einem Jahr. An ihre Stelle träte eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent, mit Solidaritätszuschlag effektiv 26,375 Prozent, bei Kirchensteuerpflicht zuzüglich Kirchensteuer.
Bestandsschutz: Was für vor 2027 gekaufte Kryptowerte gilt
Entscheidend ist der Stichtag. Laut Entwurf betrifft die geplante Änderung ausschließlich Kryptowerte, die Anleger erst nach dem 1. Januar 2027 erwerben. Für früher erworbene Bestände bliebe die bisherige einjährige Haltefrist nach den Paragrafen 22 und 23 EStG erhalten. Wer Bitcoin oder Ether schon heute hält, könnte diese Werte also auch künftig nach einem Jahr steuerfrei verkaufen - vorausgesetzt, der Entwurf wird in dieser Form Gesetz. Für Finanzberater und Vermögensverwalter ist die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand damit entscheidend für die Steuerplanung.
| Kriterium | Bisher (Paragraf 23 EStG) | Geplant ab 2027 (Paragraf 20 EStG) |
|---|---|---|
| Steuerfreiheit nach Haltedauer | Ja, nach mehr als einem Jahr | Nein, unabhängig von der Haltedauer |
| Besteuerung des Gewinns | Steuerfrei bei mehr als einjähriger Haltedauer | 25 Prozent Abgeltungsteuer, mit Solidaritätszuschlag 26,375 Prozent |
| Gilt für | Vor 2027 angeschaffte Bestände (Bestandsschutz) | Ab dem 1. Januar 2027 angeschaffte Tauschkryptowerte |
Automatischer Steuerabzug erst ab 2028
Inländische Kryptobörsen und Verwahrstellen sollen die Kapitalertragsteuer laut Entwurf erst ab dem 1. Januar 2028 automatisch einbehalten. Bei Eigenverwahrung soll der Abzug dagegen entfallen.
Fahrplan verzögert sich
Bis zum 6. Oktober 2026 hatten Länder und Verbände Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellungnahmen einzureichen. Anschließend sollte das Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 entscheiden. Dieser Termin verstrich jedoch ohne Beschluss. Der Entwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien, ein neuer Termin für die Kabinettsbefassung ist nicht bekannt.
Bundestag lehnt schnellere Abschaffung der Haltefrist ab
Während das Bundesfinanzministerium seinen eigenen Entwurf noch abstimmt, hat der Bundestag einen weitergehenden Vorstoß bereits deutlich abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte mit einem eigenen Gesetzentwurf, Drucksache 21/5752, die einjährige Haltefrist sofort und vollständig abschaffen. Der Finanzausschuss empfahl dazu am 22. Mai 2026 die Ablehnung, Drucksache 21/6112. Am 8. Oktober 2026 scheiterte der Entwurf im Plenum: Dabei fiel das Ergebnis deutlich aus: 132 Stimmen Zustimmung standen 445 Gegenstimmen gegenüber, wobei lediglich die Fraktionen von Grünen und Linken zustimmten, während CDU/CSU, AfD und SPD einheitlich dagegen votierten.
Während der Debatte nannte der Grünen-Politiker Max Lucks eine Zahl von bis zu fünf Milliarden Euro, die eine sofortige und vollständige Besteuerung ohne Verlustverrechnung an Mehreinnahmen bringen könnte. Diese Summe übersteigt deutlich den Betrag, den das Ministerium für seinen eigenen, befristeten Gesetzesvorschlag kalkuliert hat. Olav Gutting, Bundestagsabgeordneter von CDU/CSU, warf den Antragstellern von Grünen und Linken dagegen Populismus vor.
Für Gold und Silber ändert sich nichts
Die einjährige Spekulationsfrist nach Paragraf 23 EStG gilt für Edelmetalle unverändert weiter, daran ändert der Krypto-Referentenentwurf nichts. Genau diese Ungleichbehandlung kritisierten Abgeordnete im Bundestag, weil das Steuerrecht Kryptowerte und Edelmetalle bislang gleich behandelt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi sagt dazu: „Wir teilen ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowerten für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.“
Krypto News aus dem Petitionsausschuss: 44.439 Stimmen für die Haltefrist
Am 12. Oktober 2026 beriet der Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich über eine Petition, die 44.439 Unterstützerinnen und Unterstützer gezeichnet haben. Sie fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Kryptogewinne. Die Petentin Nicole Nowak nennt das langfristige Halten in ihrer Begründung „eine bewusste langfristige Sparentscheidung“. Parallel zum Regierungsentwurf läuft die politische Debatte über die Haltefrist damit weiter.
Steuermehreinnahmen bleiben unklar
Wie viel der Fiskus durch die Reform einnehmen würde, ist offen, denn die vorliegenden Angaben widersprechen sich. Nach einer Berechnung soll der Entwurf im Jahr 2027 zusätzliche Einnahmen von etwa 70 Millionen Euro bringen, 2028 dann 175 Millionen Euro und ab 2029 jährlich rund 350 Millionen Euro. Eine zweite Berechnung geht für 2028 von 160 Millionen Euro aus, die bis 2030 auf rund 350 Millionen Euro ansteigen sollen. Beide Werte liegen deutlich unter der von Lucks genannten Summe, die sich allerdings auf das abgelehnte Szenario einer sofortigen Vollbesteuerung ohne Verlustverrechnung bezieht.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 30. September 2026 | Bundesfinanzministerium veröffentlicht Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung |
| 6. Oktober 2026 | Frist für Stellungnahmen von Ländern und Verbänden endet |
| 8. Oktober 2026 | Bundestag lehnt Grünen-Entwurf zur sofortigen Abschaffung der Haltefrist ab |
| 12. Oktober 2026 | Petitionsausschuss berät über Petition für Erhalt der Haltefrist |
| 14. Oktober 2026 | Geplanter, nicht eingehaltener Kabinettstermin |
| 1. Januar 2027 | Geplanter Start der Neuregelung für neu erworbene Kryptowerte |
| 1. Januar 2028 | Geplanter automatischer Steuerabzug durch Börsen und Verwahrstellen |















