Warum fehlende Winterreifen teuer werden können

Winterreifen
Foto: Smarterpix/Nneirda
Seit 2018 gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich.

Ungeeignete Reifen bei Schnee und Eis können nicht nur gefährlich werden, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Welche Regeln gelten und worauf Fahrzeughalter achten sollten, zeigt ein Blick auf die situative Winterreifenpflicht.

Mit Sommerreifen bei Schnee, Eis oder Schneematsch zu fahren, bleibt ein vermeidbares Sicherheitsrisiko. „Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert im Schadenfall Leistungskürzungen in der Kasko- und Regressforderungen des Versicherers in der Haftpflichtversicherung“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten. Sie empfiehlt, rechtzeitig auf wintertaugliche Reifen umzurüsten.

Eine gesetzliche Frist für den Reifenwechsel gibt es nicht. Häufig orientieren sich Autofahrer an der Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. „Das oft zitierte ‚von O bis O‘ – also von Oktober bis Ostern – ist kein Gesetz, sondern lediglich eine Faustregel. Entscheidend ist die tatsächliche Wetterlage, denn in Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht“, sagt Bobell. Winterreifen sind demnach immer dann vorgeschrieben, wenn Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte auftreten.


Das könnte Sie auch interessieren:

Kommt es unter solchen Bedingungen zu einem Unfall, prüfen Versicherer sorgfältig, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In der Kaskoversicherung kann das zu gekürzten Leistungen oder einer vollständigen Verweigerung führen. Versicherte sollten daher prüfen, ob ihr Vertrag den Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit einschließt. „Allerdings sollte niemand diesen Schutz als Einladung verstehen, bei Eis und Schnee auf Sommerreifen zu setzen. Wintertaugliche Reifen sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen“, sagt Bobell.

In der Haftpflichtversicherung werden Schäden des Unfallgegners grundsätzlich reguliert. Der Versicherer kann den Verursachenden aber in Regress nehmen, bis zu 5.000 Euro. Das Fahren mit falscher Bereifung gilt als Obliegenheitsverletzung und damit als Verstoß gegen zentrale Pflichten des Versicherungsnehmers. Auch ordnungsrechtlich drohen Konsequenzen. Wer ohne passende Reifen unterwegs ist, zahlt 60 Euro. Bei einer Behinderung erhöht sich der Betrag auf 80 Euro, bei einer Gefährdung anderer auf 100 Euro. Kommt es zu einem Unfall, werden 120 Euro fällig. In allen Fällen wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Seit 2018 gelten nur Reifen mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich. Dieses Kennzeichen – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – ist verpflichtend. Ältere M+S-Reifen durften bis September 2024 genutzt werden, erfüllen die Anforderungen seitdem jedoch nicht mehr. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt diese Markierung, gelten sie als Sommerreifen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen