Wie der Gesetzgeber Fondsinvestitionen künftig erleichtern will

Lars Klingbeil
Foto: Tobias Koch
Lars Klingbeil

Das Bundesfinanzministerium plant ein Bündel von Maßnahmen, um Finanzierungen in Deutschland zu erleichtern. Geplant sind konkret Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Ziel sind mehr private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und erneuerbare Energien. Das Ministerium leitete die Ressortabstimmung zu einem Gesetzentwurf zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts ein.

„Ein verbesserter Zugang von Unternehmen zu Finanzierungen ist von entscheidender Bedeutung für Innovationen, private Investitionen und volkswirtschaftliches Wachstum insgesamt“, heißt es in dem Entwurf des Hauses von Ressortchef Lars Klingbeil (SPD). Es sollten insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen verbessert werden. Dies umfasse auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen.


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Ein weiteres Ziel ist es laut Entwurf, in stärkerem Umfang Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien zu ermöglichen. Angesichts des enormen Investitionsbedarfs in diesen Bereichen sei es wichtig, einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen, um dringend notwendige Projekte umzusetzen.

Geplant sind konkret Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs. Für Fonds sollen Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.

Bundestag und Bundesrat haben ein 500 Milliarden schweres Sondervermögen für zusätzliche staatliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte vor knapp vier Wochen nach einem Treffen mit Topmanagern einer Unternehmens-Initiative, mehr öffentliche Investitionen könnten durch privates Kapital enorm verstärkt werden. Nur ein Teil der nötigen Investitionen könne staatlich getätigt werden, ein großer Teil müsse privat erfolgen. (dpa-AFX)

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