Die Ratingagentur Scope untersuchte am 4. September 2026 erstmals systematisch, inwieweit deutsche Evergreen-ELTIFs den Anforderungen für das Altersvorsorgedepot 2027 entsprechen. Das Ergebnis: 46 der 53 untersuchten Fonds, rund 87 Prozent, liegen bei der Risikoeinstufung im zulässigen Bereich. Bei den Kosten zeigt sich dagegen deutlich mehr Nachholbedarf.
Ursache dafür ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. Es ersetzt die Riester-Rente ab 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot und macht die geförderte private Altersvorsorge erstmals auch für Private-Market-Anlagen wie ELTIFs zugänglich. Das ist eine Neuerung gegenüber dem bisherigen System, das bislang stark von Garantien und OGAW-Fonds geprägt war.
Zwei Depot-Varianten für das Altersvorsorgedepot 2027 - unterschiedliche Regeln für ELTIFs
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem öffentlich verwalteten Standarddepot und einem erweiterten, frei gestaltbaren Altersvorsorgedepot. Im Standarddepot darf die gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht übersteigen. Ursprünglich waren 1,5 Prozent vorgesehen, der Finanzausschuss senkte den Deckel jedoch noch vor der Verabschiedung. Zugelassen sind im Standarddepot ausschließlich OGAW-Vermögenswerte, ELTIFs scheiden wegen ihrer eingeschränkten Liquidität von vornherein aus.
Im erweiterten Altersvorsorgedepot existiert dagegen keine starre Kostengrenze, dafür müssen die Effektivkosten transparent ausgewiesen werden. Erlaubt sind hier Anlageprodukte bis zur Risikoklasse SRI 5 - darunter OGAW-Fonds, offene Publikums-AIF, ELTIFs und Staatsanleihen. Gerade in dieser Variante liegt die Chance für den bislang noch kleinen deutschen ELTIF-Markt: Ende 2025 lag das Anlegervermögen bei rund 4,4 Milliarden Euro, nach 2,8 Milliarden Euro Ende 2024 - ein Plus von rund 57 Prozent innerhalb eines Jahres.
Risikoeinstufung: 87 Prozent der ELTIFs erfüllen die SRI-Vorgabe
Scope schlüsselte die SRI-Werte der untersuchten Fonds nach Assetklassen auf. Die besten Ergebnisse erzielen Immobilien- und Infrastruktur-ELTIFs, während Multi-Asset-Produkte am schlechtesten abschneiden.
| Assetklasse | ELTIFs mit SRI 5 oder niedriger | Untersuchte ELTIFs | Anteil in Prozent |
|---|---|---|---|
| Real Estate | 2 | 2 | 100 |
| Infrastruktur | 15 | 16 | 94 |
| Private Equity | 10 | 11 | 91 |
| Private Debt | 12 | 14 | 86 |
| Multi-Asset | 7 | 10 | 70 |
| Gesamt | 46 | 53 | 87 |
Warum der Risikoindikator in der Diskussion steht
Die aktuelle SRI-Einstufung ist keine feste Größe, sie kann sich im Zeitverlauf ändern. Für das Altersvorsorgedepot 2027 wirft das die Frage auf, wie mit Fonds verfahren werden soll, deren Risikoklasse nach dem Investment die Schwelle von fünf überschreitet. Eine solche Verschlechterung des SRI tritt häufig gerade in angespannten Marktphasen auf, in denen zugleich die Liquidität von Private-Market-Anlagen eingeschränkt sein kann.
Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch ein Gerichtsverfahren rund um den offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied am 21. Februar 2025, die Zuordnung zur Risikoklasse zwei oder drei sei unzutreffend, da die Immobilien lediglich vierteljährlich bewertet würden, obwohl die PRIIPs-Verordnung für niedrige Risikoklassen eine monatliche Bewertung vorschreibt. Union Investment reichte daraufhin Berufung ein und hält die eigene Risikoeinstufung weiterhin für vereinbar mit der PRIIPs-Verordnung. Mehreren übereinstimmenden Medienberichten zufolge setzte das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren im Oktober 2025 aus und legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der PRIIPs-Bewertungsvorgaben vor; mit einer Entscheidung ist frühestens 2027 zu rechnen.
Kritiker bemängeln zudem im Grundsatz, dass der SRI hauptsächlich auf der historischen Preisschwankung basiert und Liquiditätsrisiken kaum erfasst. Weil illiquide Vermögenswerte seltener bewertet werden, weisen sie dadurch oft eine geringere gemessene Volatilität auf, als es ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Risiko entspricht. Die BaFin fordert deshalb bereits heute im Zulassungsverfahren von offenen Evergreen-ELTIFs den Nachweis angemessener Rücknahmeregelungen und Liquiditätsmanagementinstrumente. Die EU-Verordnung 2023/606, bekannt als „ELTIF 2.0“, erlaubt seither zusätzlich einen optionalen Rücknahmemechanismus während der Laufzeit - das geschlossene Modell bleibt aber weiterhin der gesetzliche Regelfall.
Kosten dürften die größere Hürde für ELTIFs sein
Nach Einschätzung von Scope ist weniger die Risikoeinstufung als vielmehr der Preis die eigentliche Herausforderung. Im Standarddepot gilt die Kostenobergrenze von 1,0 Prozent. Für das erweiterte Depot existiert zwar keine gesetzliche Grenze, doch dürfte die gleichzeitige Verfügbarkeit des günstigeren Standarddepots faktisch als Vergleichsmaßstab dienen - ein sogenannter Schattendeckel.
| Assetklasse | Teuerste Anteilsklasse: Spanne und Durchschnitt in Prozent | Günstigste Anteilsklasse: Spanne und Durchschnitt in Prozent |
|---|---|---|
| Infrastruktur (13 Fonds) | 1,9 bis 2,9 / Durchschnitt 2,3 | 1,2 bis 2,1 / Durchschnitt 1,7 |
| Private Debt (10 Fonds) | 1,0 bis 3,0 / Durchschnitt 2,3 | 0,9 bis 2,6 / Durchschnitt 1,6 |
| Multi-Asset (10 Fonds) | 2,0 bis 3,1 / Durchschnitt 2,6 | 0,5 bis 2,9 / Durchschnitt 1,5 |
| Private Equity (10 Fonds) | 2,0 bis 4,7 / Durchschnitt 3,1 | 0,7 bis 3,2 / Durchschnitt 2,0 |
| Alle Assetklassen inklusive Real Estate (45 Fonds) | 1,0 bis 4,7 / Durchschnitt 2,5 | 0,5 bis 3,2 / Durchschnitt 1,7 |
Nur wenige der untersuchten ELTIFs verfügen über eine Verwaltungsvergütung unter einem Prozent. Dazu kommen häufig noch Erfolgsgebühren sowie Kosten, die sich aus der Produktstruktur selbst ergeben. Für Vermittler und Berater bedeutet das: Die Risikoklasse allein ist kein ausreichendes Kriterium für die Eignung eines ELTIF für das Altersvorsorgedepot 2027 - im Wettbewerb mit dem günstigeren Standarddepot wird voraussichtlich die Gesamtkostenquote den entscheidenden Unterschied machen.
Wie groß ist das ELTIF-Potenzial im Altersvorsorgedepot 2027 wirklich?
Zu den erwarteten Gesamtzuflüssen in das Altersvorsorgedepot gibt es unterschiedliche Prognosen verschiedener Institute, die auf unterschiedlichen Annahmen beruhen und sich deshalb nicht direkt vergleichen lassen.
| Institut | Prognose | Zeithorizont |
|---|---|---|
| S&P Global Ratings | 26 bis 56 Milliarden Euro pro Jahr | nach 12 bis 24 Monaten Einführungsphase |
| Morgan Stanley | 40 Milliarden Euro pro Jahr | laufend |
| Vanguard | 150 Milliarden Euro | über fünf Jahre |
| Deutsche Bank Research | 48 Milliarden Euro pro Jahr | Stand Februar 2026 |
| Scope Ratings | 30 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr | mittel- bis langfristig |
„Wir glauben, dass die Reform zusätzliche jährliche Nettozuflüsse im Bereich der privaten Altersvorsorge in Deutschland in Höhe von 26 bis 56 Milliarden Euro nach einer Einführungsphase von 12 bis 24 Monaten freisetzen könnte“, notiert S&P Global Ratings laut Handelsblatt. Zum Vergleich: Die Riester-Produkte verzeichneten 2024 laut IPE-Daten lediglich Zuflüsse von rund 8,4 Milliarden Euro - ein Bruchteil der nun erwarteten Summen.
Scope geht selbst davon aus, dass der größte Teil des Kapitals in das kostengedeckelte Standarddepot fließen wird. Würden fünf bis zehn Prozent der jährlichen Zuflüsse in alternative Anlagen gelenkt, ergäbe sich für ELTIFs über diesen Weg ein geschätztes Potenzial von 1,5 bis fünf Milliarden Euro pro Jahr. Darüber hinaus besteht ein einmaliges Potenzial durch die Umschichtung bestehender Riester-Verträge: Ausgehend von einem Kapitalstock von rund 220 Milliarden Euro und einer unterstellten Umschichtung von 20 Prozent in das Altersvorsorgedepot, wovon wiederum fünf bis zehn Prozent in ELTIFs fließen könnten, ergäbe sich laut Scope einmalig ein Betrag zwischen 2,2 und 4,4 Milliarden Euro. Das ist eine Hochrechnung, keine feste Prognose.
Folgen für Berater und Asset Manager
Für Vermittler und Finanzberater ändert sich die Beratungssituation in grundlegender Weise. Künftig müssen sie zwischen einem kostenbegrenzten Standarddepot und einem flexibleren, dafür teureren erweiterten Depot abwägen, zu dessen Auswahl auch ELTIFs gehören. Da sich der Risikoindikator eines ELTIF mit der Zeit verschlechtern kann, bleibt zudem ungeklärt, ob eine spätere Hochstufung über SRI 5 für bereits gehaltene Positionen zu einem fortlaufenden Zulässigkeitsproblem führt - eine Frage mit direkter Haftungsrelevanz, die bislang nicht abschließend geklärt ist.
Für Asset Manager entsteht durch die Reform nach Einschätzung von DWS-Chef Stefan Hoops zusätzlicher Rückenwind, speziell für aktiv verwaltete alternative Fonds. „The pension reform is something which will offer significant upside to active funds, active equity, active multi asset, [and] I think also active alternative funds“, sagt er gegenüber IPE. Auch Christian Machts, bei Franklin Templeton verantwortlich für Deutschland und Österreich, zieht Parallelen zu den Erfahrungen in den USA mit politisch geförderten Altersvorsorgemodellen wie den 401(k)-Plänen.
Scope selbst erwartet, dass sich ELTIF-Angebote im Altersvorsorgedepot 2027 größtenteils erst ab der zweiten Jahreshälfte 2027 breiter etablieren werden. In der Anfangsphase dürfte vor allem das Standarddepot Kapital anziehen, dessen Einführung die Anbieter derzeit mit Hochdruck vorbereiten.













