Wohnpolitik: GdW begrüßt Grundgesetzänderung

Laut Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, braucht Deutschland jährlich 80.000 neue Sozialwohnungen. Das sei nur zu schaffen, wenn die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau finanziell unterstützt.

Der GdW-Präsident sieht bezahlbaren Wohnraum als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Anlass für die Warnung des GdW-Präsidenten war die öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes. Der GdW ist als einziger Interessenvertreter für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bei dieser Anhörung geladen.

Bisher unterstützte der Bund die Länder mit Geld, das diese für den sozialen Wohnungsbau nutzen können. Diese Kompensationszahlungen laufen aber Ende 2019 aus.

Damit der Bund sich weiter am sozialen Wohnungsbau beteiligen könne, sei eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.

Länder haben nicht genügend Mittel

„Diese Neuregelung könnte eine drohende wohnungspolitische Spaltung zwischen armen und reichen Ländern verhindern“, begrüßte Gedaschko die Pläne von Bundesfinanzminister Scholz, dem Bund weiter eine Finanzspritze für die Länder zu ermöglichen.

„Denn aufgrund der Schuldenbremse wäre es den Ländern allein kaum möglich, genügend Mittel für den sozialen Wohnungsbau oder auch die notwendigen altersgerechten Sanierungen aufzubringen. Gleichzeitig erwartet die Wohnungswirtschaft aber von den Ländern, dass sie die Bundesmittel in gleicher Höhe gegenfinanzieren.“

Seite zwei: GdW unterstützt Förderrichtlinien

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