Öffnet die WWK mit der Betreuung von Fremdverträgen faktisch die Ausschließlichkeit – und ist das ein strategischer Richtungswechsel im Vertrieb?
Emlinger: Nein, mit der Initiative ist keine Öffnung der Ausschließlichkeit verbunden. Sie ermöglicht es den Ausschließlichkeitsvermittlern der WWK aber, noch effektiver als bisher Kunden eine bedarfsgerechte Absicherung auch in Produktgruppen zukommen zu lassen, die im WWK-Konzern selbst nicht angeboten werden und ist damit eine konsequente Weiterentwicklung im Sinne unserer Vertriebsstrategie.
Wie sind Haftung und Beratungsverantwortung geregelt, wenn WWK-Vermittler künftig auch Policen von Wettbewerbern analysieren?
Emlinger: Eine Analyse der Policen von Mitbewerbern durch die Ausschließlichkeitsvermittler der WWK ist nicht vorgesehen. Die Wahl des Anbieters orientiert sich am vom Vermittler ermittelten Kundenbedarf und wird von der 2:2 Assekuranzservice GmbH & Co. KG vorgenommen und verantwortet.
Welche konkreten Umsatz- oder Cross-Selling-Effekte erwarten Sie durch die Einbindung von Fremdverträgen?
Emlinger: Durch die Einbindung von Fremdverträgen stärken wir die Kundenbindung und dadurch folgerichtig auch die Cross-Selling-Rate. Damit erhöhen wir die Attraktivität unserer Ausschließlichkeitsorganisation deutlich.
Wie stellen Sie bei der Integration externer Verträge im neuen CRM Datenschutz und regulatorische Sicherheit sicher?
Emlinger: Im Rahmen der Projektierung hat die WWK sämtliche rechtliche Anforderungen analysiert und deren Erfüllung durch entsprechende Regelungen sichergestellt.
Die Fragen stellte Kim Brodtmann, Cash.
















