Zurich: Covid-19-Sonderstatus in der Berufs- und Risikoabsicherung entfällt

Bildagentur PantherMedia / Boris Zerwann
Long Covid soll keine Auswirkungen auf einen AKS-Abschluss mehr haben - zumindest wenn die Krankeit ausgeheilt ist

Die Zurich streicht den Sonderstatus von Covid-19 für die Existenzabsicherung. Ab 1. Juli macht der Versicherer bei einer überstandenen Covid-19-Infektion in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung keine Unterscheidung mehr zu anderen überstandenen Infektionskrankheiten.

Eine überstandene Covid-19 Infektion wird ab dem 1. Juli 2023 in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich Gruppe Deutschland vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird künftig die Karenzzeit von vier Wochen entfallen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen.

Weiterhin gilt, dass Covid-19 und Long Covid-Erkrankungen zwar sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Nach Ausheilung der Krankheit wirkt sich diese aber nicht auf die Risikobewertung aus; die aktuell noch geltende Wartezeit entfällt.  

Seit Ausbruch der Pandemie hat die Zurich Gruppe Deutschland den Umgang mit Covid-19 laufend überprüft und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen waren für die Risikobewertung zum Schutz der Versichertengemeinschaft eine Herausforderung.

Long Covid – ein komplett neues Phänomen

„Long Covid ist ein komplett neues Phänomen, ein Symptomkomplex, der über beinahe den gesamten Zeitraum der Pandemie nicht ausreichend definiert werden konnte. Die Symptome, die wir in diesem Kontext beschrieben bekommen, reichen von Kopfschmerzen bis hin zu generellen Erschöpfungszuständen“, sagt Heike Hommel, Chief Underwriting Officer, Individual Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. „In solchen Fällen mussten wir erst mal beobachten, wie sich die Symptome entwickeln, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.” 

Kunden mit bereits vorhandenem Versicherungsschutz, die aufgrund einer Covid-19 oder Long Covid Erkrankung nachweisbar berufsunfähig geworden sind, konnten sich bereits in der Vergangenheit auf den Versicherungsschutz der Zurich Gruppe Deutschland verlassen. 

Jeder Vierte wird berufsunfähig – zumindest einmal im Berufsleben

Die Erfahrungen der Pandemie haben laut „Deutschland-Trend“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zu einem Umdenken geführt. 64 Prozent der Deutschen möchten aufgrund dessen einen größeren Wert auf die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitsfähigkeit legen. „Statistisch gesehen wird jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Deshalb plädieren wir an alle Arbeitnehmer, sich frühzeitig mit der eigenen Absicherung zu befassen“, so Heike Hommel.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments