Zusatzleistungen der Kassen: Streit um eine Milliarde Euro

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Der Streit ums liebe Geld in der Krankenversicherung geht in die nächste Runde.

Die Forderung, freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, sorgt für Streit. Während der Chef der Kassenärzte Einsparungen in Milliardenhöhe sieht, warnen Experten vor spürbaren Folgen für Versicherte. Wie groß ist das tatsächliche Sparpotenzial?

Die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung rückt erneut die freiwilligen Zusatzleistungen in den Fokus. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fordert, diese Leistungen zu streichen. Er beziffert das mögliche Einsparpotenzial auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr.

Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de, widerspricht deutlich. „Diese Forderung ist in mehrfacher Hinsicht absurd: Sie lohnt sich finanziell kaum, lenkt vom schlechten ärztlichen Kostenmanagement ab und würde 90 Prozent der Bevölkerung den kostenfreien Zugang zu wichtigen Gesundheitsmaßnahmen, wie etwa erweiterten Schutzimpfungen, verwehren!“

Tatsächlich wirken eine Milliarde Euro zunächst erheblich. Im Verhältnis zu den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen relativiert sich der Betrag jedoch. Diese lagen 2025 bei 347 Milliarden Euro. Für Zusatzleistungen kalkuliert der GKV-Schätzerkreis mit 1,9 Milliarden Euro.


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Begrenztes Einsparpotenzial bei Beiträgen

Das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung setzt einen Beitragsprozentpunkt mit rund 17 Milliarden Euro an. 1,7 Milliarden Euro entsprechen demnach 0,1 Prozent im Beitragssatz. Adolph rechnet vor: „Würden also nach dem Vorschlag von Herrn Gassen alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden, wäre der Krankenkassenbeitrag um rund 0,11 Prozentpunkte reduzierbar.“

Dem möglichen Beitragsrückgang stehe aus seiner Sicht ein spürbarer Leistungsverlust gegenüber. „Für diese vergleichsweise geringe Einsparung würden aber sofort viele wichtigen Versorgungselemente entfallen“, mahnt Adolph.

Zu diesen Elementen zählen nach seiner Darstellung auch Schutzimpfungen. Selbst von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen sind formal keine Regelleistung, sondern werden von vielen Kassen als freiwillige Zusatzleistung übernommen.

Impfungen und Vorsorge als freiwillige Leistungen

„Trotzdem zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese als freiwillige Leistung und ermöglichen so auch finanziell nicht gut gestellten Menschen wichtigen Schutz”, erklärt Adolph. „Das aufs Spiel zu setzen, können wir als Gesellschaft nicht wollen!“

Auch erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, etwa zur Darmkrebs- oder Hautkrebsfrüherkennung bei familiärer Vorbelastung oder in kürzeren Intervallen, zählen zu den freiwilligen Leistungen. Mit Blick auf den Darmkrebsmonat März betont Adolph: „Kommende Woche beginnt der Darmkrebsmonat März, in dem zahlreiche Expertinnen und Experten wieder daran erinnern werden, wie wichtig die Darmkrebsvorsorge ist und wie viele Leben damit gerettet werden können – mittlerweile auch durch immunologische Stuhltests von daheim. Was soll ich sagen? Alles freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen!“

Darüber hinaus finanzieren einige Kassen die Rufbereitschaftspauschale für Hebammen. „Die Rufbereitschaftspauschale von Hebammen wird von einigen Kassen bezahlt. Und wir wissen, dass die wenigen Hebammen, die wir noch haben, bereits durch gesetzliche Vorgaben und geringe Vergütung bereits belastet sind.”

Kritik an Terminservices als Kostentreiber

Auch Leistungen wie Haushaltshilfen oder zusätzliche häusliche Krankenpflege gehen teilweise über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Ein Anspruch besteht regulär nur, wenn ein Kind bis 12 Jahren im Haushalt lebt. „Was aber tun Alleinerziehende mit älteren Kindern und was vor allem die zahlreichen Alleinstehenden, wenn diese Zusatzleistung jetzt wegfallen würde?“, fragt Adolph.

Als Alternative zur Streichung der Zusatzleistungen verweist er auf ärztliche Terminservices. Diese würden gesondert vergütet. Laut Bundesrechnungshof beliefen sich die Kosten dafür von 2019 bis Mitte 2024 auf 2,9 Milliarden Euro. „Zudem hat unlängst der Bundesrechnungshof moniert, dass eine Verbesserung der Versorgungsqualität insgesamt durch dieses Service-Angebot nicht festgestellt werden konnte”, sagt Adolph. „Die Sinnhaftigkeit von Schutzimpfungen, einer Hebamme in Rufbereitschaft oder der Möglichkeit von häuslicher Krankenpflege liegt hingegen auf der Hand!“

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