Digitale Rentenübersicht: Und wo bleiben Versorgungswerke und die private Altersvorsorge?

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Die Rentenübersicht wird ab 2022 digital.

Eine Studie der bayerischen Rentenversicherungsträger nimmt das 2022 startende Info-Portal über alle Ansprüche auf Alterseinkünfte genauer in den Blick. Für Diskussionen dürfte sorgen, dass nach derzeitigem Stand berufsständische Versorgungswerke nicht umfassend einbezogen werden. Und auch betriebliche Pensionszusagen oder Sparprodukte für das Alter sind - bis auf Riester-und Rürup-Rente - derzeit außen vor.

Im Herbst vergangenen Jahres haben Bundestag und Bundesrat die Digitale Rentenübersicht beschlossen. Sie soll dabei helfen, dass sich Verbraucher künftig jederzeit über den Stand aller persönlichen Altersvorsorgeansprüche informieren können – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Die bayerischen Rentenversicherungsträger haben jetzt in einer aktuellen Fachinformation alle wesentlichen Fakten über das neue Portal zusammengestellt.

In einer ersten Betriebsphase ab Herbst 2022 geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regelbetrieb optimal läuft. Der Regelbetrieb ist ab Herbst 2023 vorgesehen.

Ebenfalls bereits in der ersten Betriebsphase sollen Verbraucher die Digitale Rentenübersicht bei den freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen abrufen können. Sie steht zusätzlich zur Renteninformation oder zu den Standmitteilungen der Anbieter zur Verfügung. 

Ansprüche sollen aufgelistet werden

Und was ist mit berufsständischen Versorgungswerken – etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuerberater? Ansprüche, die Mitglieder solcher Versorgungswerke erworben haben oder noch erwerben werden, fließen nur dann in die Digitale Rentenübersicht ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Standmitteilungen bereitstellen und eine Anbindungspflicht zur Digitalen Rentenübersicht besteht oder eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

Betriebliche Pensionszusagen sollen in der Digitalen Rentenübersicht ebenso wenig auftauchen wie Sparprodukte fürs Alter, beispielsweise Fonds oder Sparpläne – außer als Riester- oder Rürup-Verträge. Ebenfalls außen vor bleibt der Besitz von Immobilien und damit beispielsweise auch mögliche Mieteinnahmen.

Wer also ausrechnen will, ob das Geld im Alter reicht, muss neben den Angaben in der Digitalen Rentenübersicht seine Sparprodukte berücksichtigen sowie eventuell Anwartschaften berufsständischer Versorgungswerke und auch Immobilienbesitz einkalkulieren. (dpa-AFX)

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