Anspruch auf Meister-Bafög für Fachwirte

Der Berliner Ausbildunganbieter Going Public AG & Co. hat Gerüchte dementiert, es gebe die Förderung des Abschlusses Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) nach dem so genannten Meister-Bafög-Gesetz nicht mehr. ?Dass der Abschluss Fachwirt für Finanzberatung nach dem AFBG nicht mehr gefördert wird entspricht einfach nicht den Tatsachen? stellt Ronald Perschke, Wirtschaftsjurist und Vorstand der Going Public AG & Co. fest. Richtig sei vielmehr, dass das so genannte Meister-Bafög-Gesetz seit 2002 unverändert gültig ist und somit auch auf den Abschluss Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) Anwendung findet.

Allerdings stellt auch Going Public seit einigen Monaten fest, dass auch berechtigte Anträge oft kategorisch abgelehnt werden und den Teilnehmern dann meist nur der Rechtsweg bleibt. Hintergrund dieser rigiden und rechtswidrigen Förderpraxis ist nach Einschätzung des Berliner Instituts die bedauerliche Beobachtung, dass wenige unseriöse Anbieter von Weiterbildungen in der Finanzbranche Millionenbeträge der Meister-Bafög-Gelder veruntreut haben. Der Berliner Qualifikationsspezialist bietet seinen Teilnehmern daher ein neues Serviceangebot: Vermittlung eines Rechtsanwaltes und Übernahme eventuell anfallender Widerspruchs- und Klagekosten zur Durchsetzung berechtigter Förderansprüche.

Nach Auffassung von Going Public entsprechen Ablehnungen von Förderanträgen mit der Begründung, dass der Abschluss Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) an sich nicht förderfähig ist, nicht der tatsächlichen Rechtslage. In diesem Fall – bei Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen ? empfehlen die Berliner gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und, falls notwendig, Klage zu erheben.

?Damit hat ein Teilnehmer nach unserer Rechtsauffassung auch weiterhin die Option auf 30,5 Prozent nicht rückzahlbaren Weiterbildungszuschuss, das macht bei einem unserer Studienteilnehmer bis zu 1.300 Euro aus. Darauf sollte man nicht leichtfertig verzichten?, empfiehlt Perschke. Zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche sei eine gute Kenntnis der Rechtslage und der Verwaltungspraxis notwendig, über die Going Public nach eigenen Angaben verfüge, da die Berliner bereits Dutzende derartige Einsprüche ihrer Teilnehmer erfolgreich begleitet haben.

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